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Politik: Grenzschützer im Flugzeug und neue Ausweise

Die wichtigsten Gesetzesänderungen, auf die sich die rot-grünen Koalitionspartner für das Sicherheitspaket II geeinigt haben, betreffen die stärkere Kontrolle von Ausländern in Deutschland und die Ausweitung der Kompetenzen der Sicherheitsdienste. Eingeführt wird eine Auskunftspflicht nichtstaatlicher Stellen wie Banken und Telekommunikations-Firmen über verdächtige Kontenbewegungen oder technische Daten, die zum Abhören mutmaßlicher Terroristen nötig sind.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen, auf die sich die rot-grünen Koalitionspartner für das Sicherheitspaket II geeinigt haben, betreffen die stärkere Kontrolle von Ausländern in Deutschland und die Ausweitung der Kompetenzen der Sicherheitsdienste. Eingeführt wird eine Auskunftspflicht nichtstaatlicher Stellen wie Banken und Telekommunikations-Firmen über verdächtige Kontenbewegungen oder technische Daten, die zum Abhören mutmaßlicher Terroristen nötig sind.

Strittig war bis zuletzt die Aufnahme des Fingerabdrucks oder anderer biometrischer Daten in Ausweispapiere. Die Einigung sieht nun vor, dass ein weiteres Gesetz klären soll, welche biometrischen Daten in Pässe oder Personalausweise hineinkommen. Eingegrenzt sind die Möglichkeiten auf Finger-, Hand- oder Gesichtsmerkmale, so dass ein genetischer Fingerabdruck ausgeschlossen ist. Die Grünen betonten am Sonntag, hier sei die europäische Ebene gefragt. Es mache keinen Sinn, innerhalb der Schengen-Staaten unterschiedliche Merkmale zu erfassen und so zu riskieren, dass die Daten vom einen Land gelesen werden können, vom anderen aber nicht. Schily hatte in der Frage, wer die zusätzlichen Merkmale festlegen darf, nachgegeben und die Zuständigkeit beim Parlament angesiedelt.

Initiativ-Ermittlungen des BKA auch ohne Anfangsverdacht lagen den Beamten des Innenministeriums besonders am Herzen. Schily selbst hatte sich von diesem Vorschlag seines eigenen Hauses distanziert. Die Verhandler der Grünen präsentierten die Verhinderung dieser Ermittlungsform am Sonntag als großen Erfolg.

Auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird die Speicherung der - freiwillig angegebenen - Religionszugehörigkeit im Ausländerzentralregister und der Ausbau der Datei über Visaanträge zu einer "Visaentscheidungsdatei". Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller sagte hierzu, es sei erstaunlich, dass dies nicht schon längst geschehen sei. Einer der mutmaßlichen Täter des 11. Septembers habe sich dreimal die Einreise nach Deutschland mit verschiedenen Identitäten erschlichen.

Eine von Schily geplante weitere Änderung des Vereinsgesetzes sah - neben der unstrittigen Streichung des Religionsprivilegs - auch den Anmeldezwang für nicht rechtsfähige Vereine vor. Hier erhoben die Grünen erfolgreich Einspruch.

Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes werden dahingehend geklärt, dass künftig der Einsatz von "Sky Marshalls" möglich wird. Privaten Sicherheitsfirmen wird die bewaffnete Begleitung von Flügen indes verwehrt. Die Grünen hatten hierin keine Verbesserung der Sicherheit, sondern ein zusätzliches Gefahrenpotenzial gesehen.

Der Verfassungsschutz wird beauftragt, künftig auch gegen jene zu ermitteln, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Nationen wenden. Bislang hatte sich der Auftrag des Verfassungsschutzes nur gegen Gegner der konstitutionellen Ordnung Deutschlands gerichtet. Die Änderungen der Geheimdienstgesetze werden auf fünf Jahre befristet.

Das Asylverfahrensgesetz wird geändert, um Sprachaufzeichnungen zu ermöglichen. Diese sollen "die Bestimmung der Herkunftsregion" ermöglichen und "für den Ausländer erkennbar" erfolgen. Bis zuletzt hatten sich die Grünen heftig gewehrt gegen Schilys Absicht, die Abschiebung auf Verdacht von jenen Ausländern zu ermöglichen, die in Deutschland das "kleine Asyl" nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Nun soll eine Abschiebung, Ausweisung oder Nichtverlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann möglich sein, wenn ein Ausländer konkret der Angehörigkeit oder Unterstützung einer Terrororganisation beschuldigt wird.

Asyl im Eilverfahren?

Bundesinnenminister Otto Schily hat Berichten widersprochen, wonach er mit politischem Druck auf die zuständige Behörde den Berg von derzeit 87 000 Asylanträgen abbauen will. Alle Anträge würden auf der Grundlage von Recht und Gesetz sorgfältig geprüft, sagte der SPD-Politiker am Sonntag in Berlin. Zuvor hatte die "Welt am Sonntag" gemeldet, dass zum Jahresende nur noch 20 000 Asylanträge übrig sein sollten. Schily übe deshalb "massiven Druck" auf das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten aus. Derzeit würden quasi im Eilverfahren positive Bescheide ausgestellt. Schily sagte, er habe "zu keiner Zeit" gefordert, die Zahl der Anträge auf eine bestimmte Zahl zu reduzieren. Auch das Bundesamt bestritt, Druck auszuüben. Die ungewöhnliche Zunahme positiv bescheinigter Asylanträgen führte ein Behördensprecher auf die Entwicklung in Afghanistan zurück. In den ersten neun Monaten dieses Jahres seien 3956 Bewerber als asylberechtigt anerkannt worden, 1537 mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2000.

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