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Große Koalition: Streit um NPD-Verbot

Steht das von der SPD gewünschte erneute NPD-Verbotsverfahren vor dem Aus? Laut Innenminister Wolfgang Schäuble reicht das öffentlich zugängliche Material nicht aus, um die rechtsextreme Partei zu verbieten.

Die Große Koalition streitet weiter über ein Verbot der rechtsextremen NPD: Während sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) höchst skeptisch zeigt, ob ein zweiter Verbotsanlauf Aussicht auf Erfolg haben könnte, betont der SPD-Vorsitzende Kurt Beck, es sei für ein neues Verfahren "höchste Zeit". Auf einem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen SPD in Düsseldorf mahnte Beck: Die "braunen Horden, die Verfassung und Freiheit mit Füßen treten, sind unerträglich". Er erwarte von der Union, dass sie den Weg zu einem NPD-Verbot mitgehe.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bekräftigte, die gesammelten Äußerungen führender NPD-Funktionäre rechtfertigten ein Verbot der Partei. In Mecklenburg-Vorpommern habe man sich diese genau angesehen. "Wenn man das liest, ist klar: Die NPD verfolgt Ziele, die ein Verbot rechtfertigen würden", sagte Caffier und betonte: "Wir müssen jetzt handeln."

Schäuble warnt vor hohen Hürden

Innenminister Schäuble bekräftigte hingegen seine Bedenken: "So einfach, wie sich das die SPD vorstellt, ist ein Verbotsverfahren ja nicht. Die Hürden sind sehr hoch." Die These, man könne ein Verbotsverfahren mit öffentlich zugänglichem Material anstrengen, werde durch Antworten aus den Unions-Ländern an sein Ministerium widerlegt. Ein Abziehen aller Informanten des Verfassungsschutzes aus der NPD wäre unverantwortlich, bekräftigte Schäuble. Das jedoch wäre nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Auch Schleswig-Holsteins SPD-Chef Ralf Stegner lehnt einen Abzug von V-Leuten aus der Partei ab. Was NPD-Leute öffentlich sagten, sei eindeutig genug. "Die reden ungehemmt, zügellos und offen", sagte Stegner. Andererseits benötige man die V-Leute bei der Gefahrenabwehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 einen Verbotsantrag mit dem Hinweis auf die V-Leute des Verfassungsschutzes in der Partei zurückgewiesen

Verbotsverfahren vor dem Aus?

Einem Bericht des "Spiegel" zufolge steht der von der SPD vorangetriebene neue Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD allerdings auch offiziell vor dem Aus. Selbst SPD-geführte Landesinnenministerien zweifelten an den Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Die SPD-Innenminister, die dennoch ein Verbotsverfahren anstrengen wollen, dächten nun über eine Veröffentlichung des von ihnen gesammelten Materials nach - es soll den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei aufzeigen.

Für diesen Fall erwägt demnach aber das Bundesinnenministerium das sofortige Ende des Verfahrens, da der NPD somit bekannt werde, was gegen sie vorliege - und die Rechtsextremen sich entsprechend vorbereiten könnten. Eine Veröffentlichung würde zudem einer Absprache zwischen SPD-Fraktionschef Peter Struck und Schäuble widersprechen,  die ausgemacht hatten, belastendes Material zunächst dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages vorzulegen. (jam/ddp/dpa/AFP)

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