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Politik: Grüne scheitern vor Gericht

Berlin - Die Grünen haben im Rechtsstreit gegen den CSU-Generalsekretär über ihre Steuerpläne eine herbe Niederlage erlitten. Im Wahlkampf darf Alexander Dobrindt vorerst weiter vor der Belastung von Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings warnen.

Berlin - Die Grünen haben im Rechtsstreit gegen den CSU-Generalsekretär über ihre Steuerpläne eine herbe Niederlage erlitten. Im Wahlkampf darf Alexander Dobrindt vorerst weiter vor der Belastung von Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings warnen. Das Landgericht Berlin lehnte in einem Beschluss vom 4. Juni den Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Die Grünen wollen dagegen weiter juristisch vorgehen. Mit bewusst verbreiteten Unwahrheiten überschreite Dobrindt die Grenzen des politischen Meinungskampfes im Wahlkampf, sagte Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke. „Eine politische Auseinandersetzung verträgt viel. Aber Lügen gehören nicht dazu.“

Dobrindt hatte im CSU-Organ „Bayernkurier“ vorgerechnet, dass eine Alleinverdienerfamilie mit einem Brutto-Einkommen von 3000 Euro durch die Abschaffung des Ehegattensplittings um mehr als 3500 Euro belastet werde. Der Grünen-Anwalt argumentierte, dass die Partei nicht die komplette Abschaffung des Ehegattensplittings fordere. Durch die Steuerpläne sei eine Entlastung der Beispielfamilie um 728 Euro zu erwarten. Auch der Steuerzahlerbund bezeichnete die Berechnungen als falsch.

Das Landgericht Berlin fand jedoch, dass der Beitrag Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung enthalte. Der politische Meinungskampf biete einen größeren Spielraum, sagte ein Sprecher. Es müsse auch berücksichtigt werden, wo der Beitrag erschienen sei. Im „Bayernkurier“ könne man im Umgang mit der politischen Konkurrenz keine Erbsenzählerei erwarten. Cordula Eubel

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