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683 Abgeordnete haben für eine Grundgesetzänderung für das Bundeswehr-Sondervermögen gestimmt.

© Lisi Niesner/Reuters

Grundgesetzänderung gebilligt: Bundestag stimmt für das Bundeswehr-Sondervermögen

683 Bundestagsabgeordnete stimmten für eine Gesetzesänderung zugunsten des Sondervermögens. Damit ist der Weg für das 100-Milliarden-Euro-Paket frei.

Der Bundestag hat am Freitag die Grundgesetzänderung für das Bundeswehr-Sondervermögen mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit gebilligt. Dafür stimmten in namentlicher Abstimmung 683 Abgeordnete, es gab 96 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Mit zusätzlich 100 Milliarden Euro sollen Ausrüstungsdefizite der Bundeswehr behoben werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte das Sondervermögen in seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angekündigt. „Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung“, warb Bundesfinanzminister Christian Lindner vor der Abstimmung für das Vorhaben.

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Mit der Änderung des Grundgesetzes wird festgelegt, dass ein neuer, mit Schulden finanzierter 100-Milliarden-Euro-Fonds für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr nicht unter die Schuldenbremse fällt. Der Fonds selbst wird per einfachem Gesetz eingerichtet, über das der Bundestag am Nachmittag noch abstimmen wollte.

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[Lesen Sie auch: Kampfjets, Hubschrauber, U-Boote: Diese Waffen bekommt die Bundeswehr durch das Sondervermögen (T+) ]

Nach dem bislang vorliegenden Wirtschaftsplan soll ein Großteil des Sondervermögens der Luftwaffe zukommen. Darin enthalten sind die Beschaffung des Tornado-Nachfolgers, des US-Kampfjets F-35, aber auch die Entwicklung und der Kauf des ECR Eurofighters sowie die Beschaffung schwerer Transporthubschrauber. Die 100 Milliarden Euro kommen zum jährlichen Wehretat von rund 50 Milliarden Euro hinzu. Die Beschlüsse müssen vom Bundesrat noch bestätigt werden, womit gerechnet wird. (AFP, Reuters)

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