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Grundsatzurteil: Homosexualität in Indien ab sofort straffrei

Nach 150 Jahren hat Indien das Verbot der Homosexualität aufgehoben. Es verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz.

Damit entfällt Paragraf 377, der mindestens zehn Jahre Gefängnis für Homosexualität vorsah.

Schwule hatten in Indien seit langem für ein Ende der Kriminalisierung von Homosexuellen gekämpft. Sie sahen in dem Paragrafen 377 eine Verletzung ihrer Grundrechte. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1861, also aus der britischen Kolonialzeit. Es bezeichnet Homosexualität als "unnatürliche Liebe".

Das Grundsatzurteil wurde von Schwulen und Lesben in ganz Indien mit großer Freude aufgenommen. Hinduistische, muslimische und christliche Gruppierungen in dem traditionell konservativen Land kritisierten die Entscheidung des Gerichts dagegen scharf.

ZEIT ONLINE, dpa, sp

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