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Im Prozess gegen die "Gruppe Freital" vor dem Oberlandesgericht Dresden wird nun das Urteil gesprochen.

© Sebastian Kahnert/dpa

"Gruppe Freital" in Sachsen: Sind Bomben gegen Flüchtlinge Terrorismus?

Ein Jahr lang wurde der mutmaßlich rechtsterroristischen "Gruppe Freital" in Dresden der Prozess gemacht. An diesem Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.

Von Matthias Meisner

Michael Richter ist enttäuscht. Der frühere Stadtrat der Linken aus Freital ist aus seiner neuen Heimat in Südbayern zum letzten Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“ nach Dresden gereist. Die Schlussworte der Angeklagten standen an, Michael Richter – selbst eines der Opfer der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe – hatte sich von diesen deutlich mehr erwartet.

„Das waren letzte Worte, die nicht weltbewegend waren“, sagt Richter nach dem 73. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Dresden, dem letzten, bevor an diesem Mittwoch exakt ein Jahr nach Beginn des Prozesses das Urteil gesprochen wird. Er hätte sich gewünscht, „dass man sich bei den Opfern entschuldigt, bei mir, bei den Asylbewerbern“. Doch allein Maria K., die einzige Frau unter den acht Angeklagten, habe so etwas wie Reue erkennen lassen.

Auf Michael Richters Golf war in der Nacht vom 26. auf den 27. Juli 2015 ein Sprengstoffanschlag verübt worden. Nur eine der zahlreichen Taten, die der – so die Bundesanwaltschaft – terroristischen Vereinigung unter ihren mutmaßlichen Rädelsführern Patrick F. und Timo S. zur Last gelegt werden. Zwischen 20 und 40 Jahre sind die Angeklagten inzwischen alt. Dem Bild von Terroristen entsprechen sie nicht unbedingt: Maria K. ist Goldschmiedin. Andere arbeiteten als Koch, Busfahrer, Altenpflegehelfer oder Lagerlogistiker.

Nach Feierabend aber versetzten sie im Jahr 2015, als die Anti-Asyl-Proteste in vielen Orten Sachsens eskalierten, die Kleinstadt Freital bei Dresden in Angst und Schrecken. Zur Last gelegt werden ihnen Sprengstoffanschläge auf Freitaler Flüchtlingswohnungen, ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden sowie auf das Freitaler Büro der Linkspartei. Michael Richter verließ zwei Jahre nach dem Anschlag auf sein Auto Sachsen. Er wollte als Linker nicht mehr Zielscheibe von Drohungen sein. Bestärkt in seiner Entscheidung hat ihn auch das Bundestagswahlergebnis, bei dem die AfD zur stärksten Partei im Freistaat wurde, knapp vor der CDU.

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Das braune Netzwerk in Freital reicht über die Mitglieder der „Gruppe Freital“ hinaus, die sich zunächst überwiegend in einer Bürgerwehr organisiert hatten und später in geheimen Chats ihre Taten verabredeten: Syrer wurden dort etwa zu „Bimbos“, die im „Kanackenhaus“ wohnen und die man „am nächsten Lichtmast aufknüpfen“ müsse. Oberstaatsanwalt Jörg Hauschild hatte in seinem Plädoyer nach knapp 100 Zeugenaussagen erklärt, die Angeklagten hätten ihre rassistische Ideologie gewaltsam durchsetzen wollen. „Motor der Bewegung“ sei nicht nur die Asylthematik gewesen, sondern die „gemeinsame rechtsextreme, ausländerfeindliche, neonazistische Gesinnung“.

Michael Richter war Stadtrat der Linken in Freital. Inzwischen lebt er in Bayern.
Michael Richter war Stadtrat der Linken in Freital. Inzwischen lebt er in Bayern.

© Sebastian Leber

Die fiel in Freital auf recht fruchtbaren Boden. Im Prozess bestätigten sich Verbindungen der Gruppe zur rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“. deren Mitgliedern ebenfalls der Prozess gemacht wird. Alexander Hoffmann, einer der Anwälte der Nebenklage, spricht davon, dass ein „Großteil der Bevölkerung“ in Freital die Ziele der Täter mindestens gebilligt habe. „Es war der Mehrheit einfach egal, ob Geflüchtete vertrieben werden.“

Auch Andrea Hübler von der Opferberatung RAA Sachsen sieht ein „breites Umfeld in der Freitaler Gesellschaft“, das letztlich den „Rahmen für Straftaten“ gegeben habe. Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) hatte immer wieder versichert, eine „Neonaziszene, wie man sie klischeehaft aus den 1990ern kennt“ gebe es in Freital nicht.

Die Bundesanwaltschaft fordert für die mutmaßlichen Rädelsführer Patrick F. und Timo S. elf Jahre beziehungsweise zehn Jahre und neun Monate Haft, die anderen sechs Angeklagten sollen bis zu neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Verteidiger verlangen deutlich geringere Strafmaße. Abhängen wird das Urteil vor allem von der Frage, ob das Gericht in der „Gruppe Freital“ tatsächlich eine terroristische Vereinigung sieht und ob der Vorwurf des versuchten Mordes berechtigt ist.

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