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Politik: Gut gelaunt am Ort der Qualen: Strauß sagt zu Schreiber aus

Augsburg - Max Strauß ist zurück am Ort seiner jahrelangen juristischen Qualen. Er ist zurück im Landgericht Augsburg, allerdings diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge.

Augsburg - Max Strauß ist zurück am Ort seiner jahrelangen juristischen Qualen. Er ist zurück im Landgericht Augsburg, allerdings diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge. „Das macht mir nix aus“, versicherte der 50 Jahre alte Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Franz Josef Strauß. Er sehe das alles inzwischen „mit allergrößter Ruhe“.

Auf der Anklagebank sitzt der Mann, dessen undurchsichtige Aktivitäten Max Strauß in juristische Schwierigkeiten gebracht hatten: sein ehemaliger Duzfreund Karl-Heinz Schreiber. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Steuerhinterziehung in Höhe von 24,1 Millionen D-Mark vorgeworfen. Außerdem soll der 75-jährige Deutsch-Kanadier den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit 870 000 D-Mark bestochen haben, um eine Panzerlieferung aus Bundeswehrbeständen nach Saudi-Arabien zu beschleunigen. Pfahls wurde dafür bereits rechtskräftig verurteilt.

„Ich war darin nie involviert“, beteuerte Strauß. Lediglich im Zusammenhang mit der Lieferung von Airbus-Jets nach Thailand 1990 habe er Schreiber Kontakte zu Regierungsstellen vermittelt, sagte der Zeuge. Hochrangige Thailänder hätten damals im Münchner Rotlichtviertel „alle Institutionen abgeklappert“, erinnerte sich Strauß noch immer sichtlich amüsiert. Provisionen an ihn seien aber nicht geflossen, versicherte er ruhig und bestimmt.

Auch über seinen Vater Franz Josef äußerte sich Max Strauß erstaunlich offen. Der Angeklagte Schreiber habe sich stets in dessen Glanz sonnen wollen und sei nach außen als großer Freund von Strauß aufgetreten. Dabei hätten sich die beiden nur selten bei gesellschaftlichen Anlässen gesehen. Vom Vorsitzenden Richter Rudolf Weigell gefragt, ob er jemals Zugriff auf eines der ominösen Konten von Schreiber hatte, beteuerte Strauß: „Definitiv nein.“ Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte ihn mit diesem Vorwurf 2004, nach neunjährigen Ermittlungen, vor Gericht gebracht. Seine Verurteilung zu gut drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung wurde aber 2005 vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder aufgehoben.

„Ist das richtig, was der Zeuge sagt?“, wollte der Vorsitzende Richter abschließend vom Angeklagten wissen. Doch Schreiber ließ sich zu keiner Äußerung bewegen. Dazu gebe man „derzeit keine Erklärungen“ ab, sagte sein Verteidiger Jens Bosbach. ddp

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