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Gutachten: Integrationskurse stark verbesserungswürdig

Ein für das Innenministerium erstelltes Gutachten hat Mängel bei der Integration von Ausländern aufgedeckt. Demnach sollte sich die Dauer von Sprachkusen nach den Kenntnissen der Migranten richten, die zudem einen Abschlusstest absolvieren müssen.

Berlin - Integrationskurse für Ausländer, ein zentrales Element des lange umstrittenen Zuwanderungsgesetzes, sind stark verbesserungsbedürftig. Zum 1. Juli 2007 muss das Bundesinnenministerium (BMI) dem Bundestag einen Erfahrungsbericht über Integrationskurse vorlegen. Jetzt hat die Firma Ramboll im Auftrag des BMI ein Gutachten erstellt, das dem Tagesspiegel im Entwurf vorliegt.

In dem Gutachten heißt es: "Zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass die bisherige Umsetzung zwar grundsätzlich zielführend und funktionsfähig ist, jedoch in zentralen Handlungsfeldern teilweise grundlegende Verbesserungen hinsichtlich der Effektivität und Effizienz vorgenommen werden können."

Abschlusstests bei Sprachkursen

Als erste Maßnahme zur Verbesserung empfiehlt Ramboll nun die "Einführung von verpflichtenden Abschlusstests". Außerdem soll es auch einen durch unabhängige Prüfer durchführten verpflichtenden Einstufungstest geben, um die Zusammensetzung der Kurse je nach Niveau besser zu steuern.

Die Überprüfung hat auch ergeben, dass die bisherige Festlegung auf 600 Stunden Sprachkurs für alle nicht zu halten ist. Ramboll plädiert für "flexible Stundenkontingente" und eine Differenzierung nach den Vorkenntnissen und Lernfortschritten der Teilnehmer. Für Langsamlerner und Analphabeten oder nicht-lateinisch Alphabetisierte müssten 900 Stunden angesetzt werden. Auch für Jugendliche bedürfe es, um deren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern, einer speziellen Förderung - etwa in einem zusätzlichen 300-stündigen Jugendkurs.

Migranten sollen für Sprachkurse mehr bezahlen

Im Gegenzug weist Ramboll auch auf fehlende Verpflichtungs- und Sanktionsregularien hin. Spätaussiedler und Neuzuwanderer würden gut mit den Kursen erreicht. Allerdings könne die Erreichbarkeit von "Altzuwanderer/innen noch weiter gesteigert werden" - "insbesondere" bei Beziehern von Sozialleistungen, die durch die Behörde zum Kurs geschickt wurden. Um jene stärker in die Kurse zu bekommen, schlagen die Gutachter vor, dass erstens nicht nur die Ausländerbehörden, sondern auch die Sozialbehörden die Leute in den Kurs schicken dürfen - und dass diese Behörden dann auch über eine Nichtteilnahme direkt informiert werden. Sie könnten dann als Sanktion Leistungen kürzen.

Ramboll schlägt außerdem noch vor, die direkte Finanzierung auszubauen. Statt bisher 2,05 Euro pro Teilnehmer pro Stunde sollten die Zahlungen an die Kursträger mindestens 2,20 Euro bis zu drei Euro betragen. Im Gutachten werden hier drei Rechenmodelle ausgeführt. Der konkrete Betrag bliebe aber, wie bei den anderen Empfehlungen auch, eine politische Entscheidung.

Der Entwurf des Gutachtens wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des Integrationsgipfels beraten. In Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium sollen Konsequenzen aus der Evaluierung vereinbart werden. (Tsp)

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