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Die AfD wehrt sich dagegen, vom Verfassungsschutz öffentlich als Prüffall genannt zu werden. Ein Gutachten bestätigt die Partei.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gutachten zur AfD: Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz

Die AfD wehrt sich dagegen, vom Verfassungsschutz öffentlich als Prüffall genannt zu werden. Ein Gutachten bestätigt die Partei.

Von Frank Jansen

Die AfD macht sich Hoffnungen auf eine juristische Niederlage des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei hatte Anfang Februar beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, dem Nachrichtendienst zu untersagen, seine Einstufung der AfD als „Prüffall“ öffentlich zu äußern. Der Beschluss der Richter steht noch aus, doch die Rechtspopulisten sehen sich durch ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Bundestages gestärkt.

Für die öffentliche Bezeichnung einer politischen Partei als „Prüffall“ enthalte das Bundesverfassungsschutzgesetz „wohl keine gesetzliche Ermächtigung“, heißt es in dem kürzlich fertiggestellten, zehnseitigen Papier. Aus Sicht der WD stellt die Bezeichnung „Prüffall“ einen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien dar.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte im Januar verkündet, die Gesamtpartei AfD werde als Prüffall „bearbeitet“. Dem Bundesamt lägen „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine gegen die demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD vor. Die Bewertung basiert auf einem Gutachten, in dem das BfV eigene Erkenntnisse zur AfD und die der Landesbehörden für Verfassungsschutz analysiert. Das Bundesamt entschloss sich zudem, die AfD-Nachwuchstruppe „Junge Alternative“ und die in der Partei aktive Vereinigung „Der Flügel“ als „Verdachtsfall“ und damit härter einzustufen.

Für die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wäre es „wohl weniger stigmatisierend“, das BfV hätte die Gesamtpartei AfD nur als „kein Verdachtsfall“ bezeichnet. Die Rechtspopulisten empfinden Genugtuung. Das Gutachten der WD „bestätigt unsere Auffassung, dass die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall rechtswidrig war“, sagte der Justiziar der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, am Donnerstag dem Tagesspiegel. Die Argumentation der WD sei ähnlich wie die der Partei im Eilantrag an das Kölner Verwaltungsgericht.

Das Verhalten der AfD wirkt allerdings widersprüchlich. Auf der Website der Partei findet sich ein Link zur Internetplattform netzpolitik.org, die das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD komplett veröffentlicht hat. Dass die Partei selbst auf das Papier hinweist, in dem die Einstufung als Prüffall auf mehreren hundert Seiten erklärt wird, stört Brandner nicht. Das Gutachten „diskreditiert sich selbst“, sagte der AfD-Abgeordnete, „das kann ruhig jeder lesen“.

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