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Die AfD gilt als „Prüffall“. Die AfD-Jugend und der „Flügel“ um Höcke werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

© Daniel Karmann/dpa

"Prüffall" AfD: Gutachten zur AfD veröffentlicht

Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD wurde von einer Online-Plattform öffentlich gemacht. Die AfD kündigt Strafanzeige an.

Von Frank Jansen

Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD ist jetzt der Öffentlichkeit zugänglich – gegen den Willen der Behörde. Die Online-Plattform „Netzpolitik.org“ stellte das 442-seitige Papier am Montag ins Internet. Das Dokument gehöre in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, teilte die Plattform mit.

Die Analyse des Bundesamtes „zerstört die von AfD-Funktionären behauptete Mär der ganz normalen demokratischen Partei“.

In dem Papier listet der Nachrichtendienst Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen auf. Das Gutachten ist für das BfV die Grundlage für die Einstufung der Gesamtpartei AfD als „Prüffall“ und der Vereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ als „Verdachtsfall“.

Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, hatte die Entscheidung vor zwei Wochen in Berlin verkündet.

AfD kündigt Strafanzeige an

Das Gutachten ist als Verschlusssache und „nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Das ist die niedrigste Geheimhaltungsstufe. Dennoch droht Netzpolitik.org ein Verfahren. Es werde überlegt, Strafanzeige zu stellen, hieß es im Umfeld der Regierung.

Der Tagesspiegel und weitere Medien, die aus dem Gutachten zitiert hatten, blieben unbehelligt. Die AfD hat Strafanzeigen angekündigt, da Journalisten an das Gutachten herankamen und die Partei nicht.

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