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Die Fassade einer Heimeinrichtung

© dpa

Haasenburg-Affäre: Auch Hamburg streitet über Heimeinrichtungen

Hamburg hat Jugendliche bislang in Einrichtungen der Haasenburg GmbH untergebracht. Nun tobt in der Hansestadt ein Streit über die Folgen der Misshandlungsvorwürfe gegen Betreuer der geschlossenen Heime.

Die Debatte um die drei Heimeinrichtungen der Haasenburg GmbH in Brandenburg tobt inzwischen auch in Hamburg. Die Hansestadt hat bisher Jugendliche in Einrichtungen der Haasenburg untergebracht. Nun liegen Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) und die Opposition im Streit über die Folgen der Misshandlungsvorwürfe gegen Betreuer der geschlossenen Heime.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel plädiert dafür, alle Untersuchungen abzuwarten. Am Prinzip einer geschlossenen Unterbringung als letzter Vorstufe zum Jugendstrafvollzug wolle er aber festhalten, sagte er dem Tagesspiegel. Für Familienanwalt Rudolf von Bracken, der sich für drei Hamburger Jugendliche einsetzt, ist die Forderung nach Rückholung aller aus Hamburg nach Brandenburg verbrachten Jugendlichen dagegen überfällig: „Es geht hier um konkrete Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung.“ Einer der Anwälte der Haasenburg GmbH ist der Jugendrechtler Christian Bernzen.

Dieser ist als Landesschatzmeister der SPD Mitglied im Landesvorstand um Parteichef und Bürgermeister Olaf Scholz. Die CDU spricht von einer Interessenkollision. „Damit ist die Haasenburg-Affäre mitten in der Spitze der Hamburger SPD angekommen“, sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Heintze.

Sollen die Jugendlichen sofort zurückkehren?

Die Grünen fordern, dass alle zehn in Brandenburg untergebrachten Jugendlichen sofort in die Hansestadt zurückkehren. Noch in der Koalitionsregierung mit der CDU hatten sie durchgesetzt, dass die letzte Einrichtung für sozial auffällige Jugendliche in Hamburg 2008 geschlossen wurde. Die Linken mahnen nun pädagogische Alternativen an und stellen sich damit an die Seite des niedersächsischen Kriminologen Christian Pfeiffer, der eine geschlossene Unterbringung grundsätzlich als gescheiterte Maßnahme betrachtet. Seiner Meinung nach macht das Einsperren in gefängnisähnlichen Einrichtungen für die Betroffenen alles nur noch schlimmer.

Zwei der drei geflüchteten Teenager sind inzwischen dennoch wieder nach Brandenburg zurückgebracht worden. Nach Angaben von Anwalt von Bracken erfolgte dies in beiden Fällen nicht freiwillig. Auch eine Aussage, dass ein Jugendlicher seine erhobenen Vorwürfe gegen die Heimleitung und dortige Beschäftigte zurückgezogen habe, entspreche nicht der Wahrheit, sagte von Bracken dem „Tagesspiegel“. Ein Wiedereinweisungsbeschluss des Amtsgerichtes Bergedorf wird durch von Bracken gerade angefochten. Er beteuert, dass die geflohenen Jugendlichen im Beisein weiterer Zeugen von Übergriffen, Misshandlungen und Demütigungen berichtet hätten.

Die Hamburger seien nicht von mutmaßlichen Übergriffen betroffen, heißt es

Die Hamburger Sozialbehörde behauptet hingegen, Kinder aus der Hansestadt seien von den mutmaßlichen Übergriffen in den Brandenburger Heimen nicht betroffen. Zu dem Sachstand wolle man sich in einer Familienausschusssitzung am 25. Juli äußern, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so die Mitteilung aus der Sozialbehörde.

Doch auch für Jugendhilfeexperten wie Michael Lindenberg von der Evangelischen Hochschule Rauhes Haus ist es unverständlich, dass zwei der drei Geflohenen nun wieder an den Ort ihrer mutmaßlichen Peiniger zurückgebracht wurden. Senator Scheele, der zunächst bekannt gegeben hatte, dass Hamburg keine weiteren Jugendlichen mehr in die märkischen Heime schicken werde, steht daher nun unter Druck.

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