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Nachfolger gesucht: Richter Herbert Landau (r.) geht in den Ruhestand.

© picture alliance / dpa

Hängepartie im NPD-Verbotsverfahren: Ein Richter hört auf - oder doch nicht?

Die Amtszeit eines Richters beim Bundesverfassungsgerichts ist im April abgelaufen, doch einen Nachfolger gibt es bislang nicht. Das hat auch mit dem NPD-Verbotsverfahren zu tun.

Von Frank Jansen

Im NPD-Verbotsverfahren gibt es wieder Unruhe. Die Amtszeit eines der zuständigen Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts ist im April abgelaufen, doch einen Nachfolger gibt es bislang nicht. Herbert Landau hat im April mit 68 Jahren die Altersgrenze erreicht. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz sollte innerhalb von zwei Monaten ein neuer Richter gewählt sein. Dafür ist der Bundesrat zuständig, über ihn kam Landau 2005 ins Amt. Doch möglicherweise drosselt die Länderkammer das Tempo, um die Aussicht auf ein NPD-Verbot nicht zu gefährden – das sie selbst 2013 in Karlsruhe beantragt hat.

Die NPD befürchtet einen Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens und hat dem Gericht wegen des Verbleibs von Landau eine „Besetzungsrüge“ geschickt. Aber auch der renommierte Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok hält den Fall für „bedenklich“.

Ein neuer Richter dürfte an dem Urteil nicht mitwirken

Der Bundesrat steckt in der Klemme. Ein neuer Richter im 2. Senat dürfte am Urteil im Verbotsverfahren nicht mitwirken, da er nicht von Beginn an beteiligt war. So könnten nur sieben der acht Richter über das Schicksal der NPD entscheiden. Damit wüchse das Risiko, dass die für ein Verbot nötige Mehrheit von zwei Drittel der Richter, also sechs, nicht zustande kommt. Erst recht, da in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im März mehrere Richter, auch Landau, sich skeptisch zeigten, ob ein Verbot der kleinen NPD verhältnismäßig wäre. Dahinter steckt die Sorge, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte würde ein Verbot aufheben, sollte ihm eine substanzielle Gefährdung der Demokratie durch die NPD unrealistisch erscheinen.

Wann der Fall Landau geklärt wird, bleibt offen. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz steht, der Präsident des Bundesrates habe „unverzüglich“ das Gericht aufzufordern, einen Vorschlag zur Wahl eines neuen Richters zu machen, sollte zwei Monate nach Ablauf der Amtszeit des alten kein Nachfolger gefunden sein.

Präsident des Bundesrates ist derzeit Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Sein Sprecher teilt mit, „der Nachfolgevorschlag für Herrn Landau wird gegenwärtig schlussabgestimmt“. Eine baldige Entscheidung im Bundesrat „wird möglich“. Mehr Auskunft, zum Beispiel den Namen eines Nachfolgers, gibt es nicht. Im Umfeld des Bundestages ist von einem Gerangel zwischen Union und Grünen um den Posten die Rede. Die Grünen, inzwischen in zehn Landesregierungen, wollen einen eigenen Kandidaten durchsetzen. Landau war aber einst auf Vorschlag der hessischen CDU ins Verfassungsgericht gelangt. Wer nun nachgibt, ist unklar.

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