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Politik: Haft bis zum Tod

Die Sicherungsverwahrung kann Haft bis zum Tod bedeuten und ist damit der schärfste Einschnitt des Staates in die Freiheitsrechte eines Bürgers. Sie ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern soll die Gemeinschaft vor besonders gefährlichen Straftätern schützen.

Die Sicherungsverwahrung kann Haft bis zum Tod bedeuten und ist damit der schärfste Einschnitt des Staates in die Freiheitsrechte eines Bürgers. Sie ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern soll die Gemeinschaft vor besonders gefährlichen Straftätern schützen. Derzeit gibt es drei Sorten: die nachträgliche, die in Ländergesetzen geregelt ist, jene, die Gerichte im Strafurteil anordnen, und jene, die zwar erst im Laufe der Strafhaft angeordnet wird, aber bereits im Strafurteil als Möglichkeit festgelegt sein muss („vorbehaltene Sicherungsverwahrung“). Letztere hat den unionsregierten Ländern nie genügt, weil sie keine Täter mehr erfassen kann, die bereits verurteilt sind. Die Sicherungsverwahrung nach Bundesrecht setzt einen „Hang zu erheblichen Straftaten“ voraus. Auch muss der Täter bereits zuvor wegen solcher Taten verurteilt worden sein. Die Entscheidung, ob ein Hang vorliegt, wird von den Gutachten forensischer Psychiater maßgeblich beeinflusst. Die Gerichte ordnen diese Sicherungsverwahrung rund 50 Mal im Jahr an.neu

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