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Pawel Ustinow spricht mit Journalisten

© dpa/AP/Pavel Golovkin

Haft wird in Bewährungsstrafe umgewandelt: Moskauer Gericht zeigt nur etwas Milde für Schauspieler Ustinow

Russlands Justiz bleibt im Fall Ustinow in der Sache hart. Der Schuldspruch wegen Teilnahme an Protesten und angeblicher Gewalt gegen einen Polizisten bleibt.

Trotz massiver Proteste gegen ungerechte und willkürliche Urteile bleibt die russische Justiz im Fall des Schauspielers Pawel Ustinow bei ihrem Schuldspruch. Zwar ist der 23-Jährige weiter auf freiem Fuß. Aber ein Berufungsgericht in Moskau milderte am Montag die dreieinhalb Jahre Straflager wegen Teilnahme an nicht genehmigten Protesten und wegen Gewalt gegen einen Polizisten lediglich ab. Eine Schuld Ustinows sah das Gericht weiter als erwiesen an - und wandelte die Haft lediglich in eine Bewährungsstrafe um. Ustinows Anwälte betonten, dass es weiter keine Beweise gegen den Schauspieler gebe.

Der Kampf um Freispruch geht also weiter. Zwar begutachtete das Gericht ein Video von dem Vorfall am 3. August. Damals gab es - wie zuvor auch schon - in Moskau nicht erlaubte Proteste gegen den Ausschluss Dutzender Oppositioneller von der Stadtratswahl am 8. September. Das Gericht richtete sich trotz des Videos allerdings einmal mehr nach den Aussagen des Uniformierten Alexander Ljagin, der Ustinow belastete. Die Schauspieler soll Ljagin die Schulter verrenkt haben.

Auf dem Video ist dagegen deutlich zu sehen, wie eine Gruppe von Uniformierten den Schauspieler, der auf der Straße steht und telefoniert, packt. Dann werfen ihn die Männer zu Boden. Ein Beamter prügelt mit dem Schlagstock auf den wehrlosen Mann ein. Der Beamte Ljagin begründete die Aktion vor Gericht nun damit, dass Ustinow deshalb die Aufmerksamkeit auf sich gezogen habe, weil er eine schwarze Lederjacke angehabt und auf sein Telefon geschaut habe.

Schon das reiche offenbar aus, um in Russland unschuldige Menschen zu verurteilen, kommentierte der Kremlkritiker Alexej Nawalny bei Twitter. Der Gegner von Präsident Wladimir Putin hatte am Sonntag Zehntausende Menschen in Moskau auf die Straße gebracht zu einer Kundgebung für die Freilassung politischer Gefangener.

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Nun bleibt die höhere Instanz

„Ich halte mich an meine Anwälte, ich will kein Blut, will nicht, dass die Beamten irgendwie bestraft werden für die Überschreitung ihrer Befugnisse“, sagte Ustinow nach Medienberichten am Montag. Der verängstigte junge Mann beteuerte zuletzt, dass er unpolitisch und am 3. August zufällig im Stadtzentrum von Moskau gewesen sei. In einer Videobotschaft kündigte er auch an, für seine Freiheit und die anderer Gefangener zu kämpfen.

Ustinow und seine Anwälte müssen in diesem als politische Inszenierung kritisierten Fall nun vor die nächst höhere Instanz ziehen. Auch Künstler und Menschenrechtler forderten ihn auf, weiter für Gerechtigkeit zu kämpfen. Sogar der Vorsitzende des Obersten Gerichts in Russland, Wjatscheslaw Lebedew, meinte zuletzt nach einem Bericht des Radiosenders Echo Moskwy, dass ihm auf Grundlage des Videos unklar sei, warum der Mann überhaupt festgenommen wurde.

Solche Aussagen, aber auch die breiten Proteste in der Bevölkerung gegen Willkür-Justiz sind Wasser auf die Mühlen der Opposition. Der Politologe Dmitri Oreschkin meinte, die Kundgebungen zeigten, dass die Enttäuschung vieler Menschen über die verbreitete Ungerechtigkeit in Russland groß sei. Dass die Demonstrationen aber etwas grundlegend ändern könnten, sehe er nicht, meinte er bei Echo Moskwy. Gleichwohl gilt die russische Justiz im Fall Ustinow als blamiert.

Noch am Montag vor zwei Wochen verurteilte ein Gericht Ustinow zu dreieinhalb Jahren Straflager. Wenige Tage später setzte ein anderes Gericht ihn nach beispiellosem Protest unter Auflagen auf freien Fuß. Erst verlangte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Straflager, dann hielt sie eine Inhaftierung für nicht mehr nötig. Nun verlangte sie, wenigstens die dreieinhalb Jahre Straflager zu belassen, aber nur zur Bewährung auszusetzen.

Das war dem Gericht wohl doch zu heikel angesichts der fehlenden Beweise. Deshalb gab es nun nur noch ein Jahr Haft auf Bewährung - mit einer Frist von zwei Jahren. Heißt, dass sich Ustinow jetzt zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen darf. Sonst droht Haft. (dpa)

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