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Verurteilt. Jörg Tauss am Freitag im Landgericht Karlsruhe. Foto: dpa

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Politik: „Hallo Werner. Melde Dich“

Die Richter wollten Tauss’ Geschichte vom recherchierenden Abgeordneten nicht glauben. Jetzt will der Politiker in die Revision

Karlsruhe/Berlin - Vielleicht hätte sich der früherer SPD-Abgeordnete Jörg Tauss die verschärften Gesetze einmal genauer anschauen müssen, die er selbst im deutschen Bundestag mitbeschlossen hatte. Dann wäre ihm aufgefallen, wie der Umgang mit Kinderpornografie im Jahr 2010 bestraft wird. Ohne Pardon. Jetzt muss er büßen. Am Freitag hat ihn das Landgericht Karlsruhe zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Seine Behauptung, er habe im Rahmen seines Mandats recherchiert, um sich für seine Politik schlau zu machen, hat man ihm nicht abgekauft.

Ein Politiker gehöre nicht zu jenem „privilegierten Personenkreis“, der straflos Kinderpornos zur Hand nehmen darf, stellte Richter Udo Scholl klar. Eine „Gesamtschau“ habe die Kammer überzeugt, dass Tauss aus privaten, nicht aus dienstlichen Gründen Kontakte in die Szene pflegte. Er habe seine angeblichen Erkenntnisse auch gar nicht für die Gesetzgebungsarbeit verwertet, schon gar nicht beim umstrittenen Gesetz zu Internetsperren. Tauss habe auch niemanden über seine Recherchen unterrichtet, um sich abzusichern.

Richter Scholl hatte kein Blatt vor dem Mund genommen auf der Suche nach der amtlichen Wahrheit. Ob aufgefallen sei, dass Herr Tauss auf Männer steht?, fragte er Zeugen im Prozess. Nein, niemandem. Aber genau diese Vermutung schwang mit in der Anklage und während der Verhandlungstage. Unter seinem Bett fand die Polizei einen Koffer mit Schwulenpornos und Präservativen, dazu Gay-Stadtführer. Nichts davon ist strafbar. Stattdessen kramte man aus einem Reisekoffer vor der Garderobe ein Handy mit über 200 Kinderpornobildern und Dutzenden Videoclips im Speicher. Eine strafbare Porno-DVD steckte in einer Sakkotasche im Schrank, zwei weitere in einem Bücherregal, dazu noch ein Zettel des Absenders: „Hallo Werner. Wenn Du mehr willst, melde Dich“.

Werner, so nannte sich Tauss, als er sich in die Pornoszene begab, und für die Lieferadresse fügte er den Namen seines langjährigen Büromitarbeiters an. Dem merkte man sein Entsetzen darüber an, als er vor Gericht aussagen musste. Tauss’ großspurige Ansagen, er sei im Parlament als Pornorechercheur bekannt gewesen, konnte niemand bestätigen. Als Medienfachmann und Internetexperte, das schon. Aber mehr nicht.

Auch einer anderen Theorie wollte das Gericht nicht folgen. Tauss pflegte einen langjährigen Kleinkrieg mit dem Bundeskriminalamt. Die Beamten dort gingen gelegentlich mit einschlägigem Material hausieren, um bei Politikern und Journalisten Zustimmung für mehr Befugnisse einzuwerben. Tauss sah darin einen Anschlag auf die Internetfreiheit. In der virtuellen Welt an Kinderpornos zu kommen sei weit schwerer als die Öffentlichkeit denkt, die Szene habe sich auf schlechter zu kontrollierende Medien wie Handykontakte oder den guten alten Postweg zurückverlagert. Das habe er mit seinen Recherchen belegen wollen, sagte Tauss den Richtern. Die wollten ihm auch das nicht abnehmen: Das war alles schon bekannt, sagen sie. Zudem habe Tauss keine Internetrecherche gestartet, um seine These zu prüfen.

Stattdessen hatte er über eine im Fernsehen angepriesene Gay-Hotline Kontakte zu mutmaßlich Interessierten geknüpft. Einige davon mussten vergangene Woche ebenfalls vor die Richter treten. Glaubt man ihnen, war es eher Tauss, der beim Austausch von Pornobildchen auf strafbare Vorlagen gedrungen haben. „Hast Du noch jünger?“, so kamen die SMS in szenetypischer Sprache. Die Zeugen sahen sich fast bedrängt, einer berichtete drei Tauss-Meldungen täglich. Tauss kann dabei alle möglichen Motive gehabt haben, das räumte auch Richter Scholl in seiner Urteilsbegründung ein. Für Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig stand fest, der Politiker habe sich „sexuell erregen“ wollen. Scholl sprach davon, es könne auch „Neugierde“ gewesen sein, die ihn trieb. Nur: „Er hat gewusst, dass das, was er tat, verboten war.“

Tauss’ Berliner Verteidiger Jan Mönikes und sein Karlsruher Kollege Michael Rosenthal, ein ausgewiesener Revisionsexperte, kündigten an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof prüfen lassen zu wollen. „Dies ist ein Urteil, mit dem ich nicht leben kann und nicht leben mag“, sagte Tauss nach der Verkündung. Selbst wenn es gut ausgeht, eine Rehabilitation ist fraglich. Tauss’ Ex-Parteifreunde meiden ihn, in der Piratenpartei sucht er ein neues Zuhause. Doch auch dort erwägt man jetzt, ihn auszuschließen.

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