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Politik: Hamburg droht Mzoudi und Motassadeq mit Ausweisung

Hamburg/Berlin - Hamburgs Ausländerbehörde hat den im Zusammenhang mit dem Terror des 11. September verdächtigten Marokkanern Abdelghani Mzoudi und Mounir al Motassadeq die Abschiebung angedroht.

Hamburg/Berlin - Hamburgs Ausländerbehörde hat den im Zusammenhang mit dem Terror des 11. September verdächtigten Marokkanern Abdelghani Mzoudi und Mounir al Motassadeq die Abschiebung angedroht. „Beide Verfahren laufen parallel“, sagte Behördensprecher Norbert Smekal am Mittwoch.

Nach Informationen des Tagesspiegels halten die Behörden beide weiterhin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für verdächtig. Mzoudi war vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) freigesprochen worden. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Urteil zu 15 Jahren Haft gegen Motassadeq hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das Hamburger OLG zurückverwiesen. Ab 10. August wird der Fall neu aufgerollt.

Hamburgs Ausländerbehörde will nach eigenen Angaben Anfang nächster Woche über die Ausweisungen entscheiden. Allerdings müssten in beiden Fällen die jeweiligen Strafverfahren abgewartet werden, bevor die Marokkaner abgeschoben werden könnten.

In dem Schreiben an Mzoudi heißt es wörtlich, er sei aufgrund der Gesamtumstände einem weltweit agierenden Terrornetz zuzuordnen. Dies werde durch seinen Aufenthalt in einem Ausbildungslager des Terroristen Osama bin Laden von Ende April/Anfang Mai bis Ende Juli 2000 belegt. Damit gefährde er die Sicherheit der Bundesrepublik.

Mzoudis Hamburger Anwalt, Hartmut Jacobi, kritisierte das Vorgehen der Behörden. „Jetzt wirft man ihm genau das vor, wovon er freigesprochen worden ist“, sagte er dem Tagesspiegel. Es läge keine aktuelle Gefährdung durch Mzoudi vor. Seinem Mandanten sei keine Gewalttätigkeit vorzuwerfen und er rufe auch nicht dazu auf. Die Feststellung, er sei in Afghanistan in einem Terrorlager gewesen, beruhe allein auf der Aussage eines einzigen Zeugen im Strafprozess.

Die Hamburger Behörden berufen sich auf eine Vorschrift im Ausländergesetz, nach der ausgewiesen wird, wer die Sicherheit des Landes gefährdet, zu Gewalt aufruft oder internationalen Terrorismus unterstützt.

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