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Politik: Harms: Gnade für RAF-Terroristen ist ein großes Wort

Generalbundesanwältin gegen Ende der Debatte. Ex-SPD-Chef Vogel mahnt zu mehr Sachlichkeit

Karlsruhe/Berlin - Generalbundesanwältin Monika Harms hat davor gewarnt, die Debatte über den RAF-Terrorismus zu beenden. „Der Weg zum Versöhnen ist weit“, sagte Harms am Samstag in Karlsruhe bei einer Gedenkveranstaltung zur Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback vor 30 Jahren. „Ich habe das Gefühl, dass die Diskussionen der letzten Monate auch deshalb so heftig waren, weil wir zu lange geschwiegen, manche auch zu wenig aus den Ereignissen des Jahres 1977 gelernt haben“, betonte Harms. Nicht jeder, der heute dem „Versöhnen“ öffentlich das Wort rede, habe auch die Schritte dorthin schon bewältigt.

Mit Blick auf eine mögliche Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar äußerte sich Harms skeptisch. Gnade sei vor dem Hintergrund der Taten der RAF „ein großes Wort“. Diese „kriminelle Vereinigung“ habe einzelnen Menschen wie auch der Gesellschaft insgesamt „tiefe Verletzungen“ zugefügt. Die Täter hätten unter der vermeintlichen Legitimation einer sogenannten Ideologie „anonym und feige und ohne menschlichen Bezug“ getötet.

Auch der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, stellte die vorzeitige Freilassung ehemaliger Terroristen infrage. „Wir müssen schließlich fragen, ob es wirklich richtig ist, dass Täter frühzeitig freigelassen werden, ohne dass sie sich zu ihrer Tat bekennen, ihren Tatbeitrag einräumen und sich von ihren Verbrechen distanzieren“, sagte Buback bei der Gedenkveranstaltung in Karlsruhe.

RAF-Terroristen hatten den damals 57 Jahre alten Buback am 7. April 1977 auf dem Weg zur Dienststelle in Karlsruhe erschossen. Auch sein 30-jähriger Fahrer Wolfgang Göbel und der 43-jährige Justizbeamte Georg Wurster kamen bei dem Anschlag ums Leben. Dieses Attentat bildete den Auftakt zu einer beispiellosen Terrorwelle der RAF, die als „Deutscher Herbst“ in die Geschichte der Bundesrepublik einging.

Von den drei im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat wegen Mordes verurteilten RAF-Terroristen befindet sich nur noch Christian Klar in Haft. Brigitte Mohnhaupt wurde am 25. März 2007 nach 24 Jahren Haft auf freien Fuß gesetzt. Knut Folkerts kam 1995 frei.

Die Kritik an der Entlassung von Mohnhaupt ist nach Meinung des früheren SPD-Vorsitzenden und Bundesjustizministers Hans-Jochen Vogel überzogen. „Die Aufregung über die Entlassung von Mohnhaupt ist mir nicht ganz erklärlich. Es wird gerade so getan, als ob das der erste Fall dieser Art sei“, sagte Vogel dem Tagesspiegel am Sonntag. Es habe vor Mohnhaupt bereits eine ganze Reihe von Entlassungen und auch von Begnadigungen gegeben. „Wenn nach einer Verurteilung wegen dreifachen Moders zu ,lebenslänglich‘ nach einer bestimmten Zahl von Jahren die Freilassung geprüft und bei erfüllten Voraussetzungen auch gewährt wird, ist das ein normaler Vorgang.“ Zur möglichen Begnadigung Klars sagte Vogel, ein Entscheidungskriterium sei, „ob der Betreffende seine Tat bedauert und dies glaubwürdig darlegt“. has/ddp

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