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Hartz IV: Bundesrat lehnt Wohnkostengesetz ab

Die Bundesländer fühlen sich bei der Aufteilung der Hartz-IV-Kosten benachteiligt. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz lehnt die Länderkammer deshalb erneut ab.

Der Bundesrat hat das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose erneut abgelehnt. Den Einspruch beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin mit knapper Mehrheit. Der Bundestag kann den Einspruch der Länderkammer mit Kanzlermehrheit - also der Mehrheit aller Abgeordneten - zurückweisen und damit das Gesetz dennoch in Kraft treten lassen.
Der Streit, ein typischer Bund-Länder-Konflikt jenseits von Parteifarben, schwelt schon lange. Der Bund will von den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger nach einem früher vereinbarten Verteilungsschlüssel in diesem Jahr nur noch 23,6 statt 25,4 Prozent zuschießen. Die Länder sehen sich aber dadurch benachteiligt und verlangen eine Änderung zu Gunsten der Kommunen.
Für das kommende Jahr verändert sich die Berechnungsgrundlage aber erneut. Dann wird der Bund 25,1 Prozent der Kosten oder 3,6 Milliarden Euro von den auf 14,3 Milliarden Euro veranschlagten Gesamtkosten übernehmen, weil die Zahl der sogenannten Hartz-IV- Bedarfsgemeinschaften gestiegen ist. Die Länder halten das immer noch für unzureichend. Sie verlangen bislang vergeblich eine Änderung der Berechnungsmethode zu Gunsten der Kommunen. (dpa)

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