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Hartz IV: Der Name bleibt Programm

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen wird dem Kabinett ein Konzept für die Hartz-IV-Reform vorlegen. Am liebsten hätte sie auch gleich einen neuen Namen dafür. Klappt das, und warum ist die Gesetzesänderung nötig?

Hartz IV bleibt. Nicht nur die umstrittene Arbeitsmarktreform an sich, sondern auch der Name. Dabei hätte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die in den kommenden beiden Wochen ihre Pläne für die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze vorstellen will, bei der Gelegenheit auch gerne den Begriff ersetzt, durch ein freundlicher klingendes Wort wie etwa „Basisgeld“. Schon in den Interviews der letzten Zeit hatte die Ministerin die Bezeichnung „Hartz IV“ vermieden, die in der Öffentlichkeit zum Synonym für Sozialabbau geworden ist.

Namensgeber der Reform war deren Erfinder, der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz. Offiziell stand der Begriff zwar nie im Bundesgesetzblatt, setzte sich aber in der Umgangssprache durch.

Regierungssprecher Steffen Seibert stellte nun am Freitag klar, die Bundesregierung werde an den eingeführten Bezeichnungen festhalten. Dass das Kanzleramt die Arbeitsministerin in ihrem Vorhaben gestoppt habe, weist Seibert allerdings zurück: „Die Kanzlerin pfeift nicht zurück“, sagte er. Ein Sprecher von der Leyens fügte hinzu, wichtiger als die Begriffe seien die Inhalte der geplanten Reform. Einen ersten Gesetzentwurf will die CDU-Politikerin dem Kabinett am Montag vorlegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik dabei klare Vorgaben gemacht: Bis Anfang 2011 solle die Bundesregierung die Regelsätze bei Hartz IV neu berechnen, transparent und nachvollziehbar – für Erwachsene ebenso wie für Kinder. Mit den Leistungen aus der Grundsicherung müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert werden, verlangten die Karlsruher Richter in einem Urteil im Frühjahr dieses Jahres. Die Datenbasis für die Berechnung des Regelsatzes liefert dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts, für die im Jahr 2008 mehr als 60 000 Haushalte in Deutschland nach ihren Ausgaben befragt wurden. Bislang orientiert sich der Regelsatz (derzeit: 359 Euro monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen) an dem, was die unteren 20 Prozent der Einkommensskala ausgeben. Am 27. September will die Arbeitsministerin erstmals konkrete Zahlen vorlegen. Konkret monierten die Richter außerdem, dass der Bedarf der rund 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien nicht solide berechnet sei, weil bislang kein Cent für Bildung vorgesehen ist.

Schon kurz nach dem Urteil machte die Arbeitsministerin deutlich, dass sie vor allem auf mehr Sachleistungen setzt, die zum Teil über eine elektronische Chipkarte bezahlt werden sollen. Das heißt: Der Bund soll das Mittagessen in der Ganztagsschule sowie Lernmittel für die Schule bezahlen, wie etwa den Taschenrechner. Außerdem soll das Jobcenter Nachhilfeunterricht finanzieren, wenn ansonsten die Versetzung eines Kindes in Gefahr ist. Und nicht zuletzt sollen Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder die Musikschule übernommen werden können. Die Chipkarte ist allerdings in der CSU umstritten.

Auch die SPD hält Investitionen in die Infrastruktur für wichtiger als eine Chipkarte. „Wir brauchen Ganztagsschulen und Kitas, in denen die Kinder kostenlos ein gesundes, warmes Mittagessen erhalten Und warum sollte es nicht möglich sein, in der Schule ein Musikinstrument zu lernen?“, sagt SPD-Vizechefin Manuela Schwesig im Interview mit dem Tagesspiegel. Wenn Kinder von ihren Eltern vernachlässigt würden, helfe auch die Chipkarte nicht. „Da brauchen wir Sozialarbeiter, die sich kümmern“, sagt die Sozialministerin aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Zustimmung der SPD im Bundesrat, sagt Schwesig, werde es nur geben, „wenn der Regelsatz wirklich transparent und nachvollziehbar berechnet ist und wenn der Bund das Mittagessen für die Kinder übernimmt“.

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