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Hartz IV: Ein wenig an der Verfassung vorbei

Das Vermittlungsverfahren zu Hartz IV läuft außerhalb der Bahn, die das Grundgesetz vorgibt.

Berlin - In letzter Zeit etwas von Thomas Strobl gehört? Oder von Jens Böhrnsen? Nein? Das ist eigentlich verwunderlich, denn die beiden – CDU-Bundestagsabgeordneter der eine, sozialdemokratischer Bürgermeister von Bremen der andere – sind Vorsitzende eines Gremiums, das derzeit wieder in den Schlagzeilen steht: der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Aber von Strobl und Böhrnsen hat man wenig vernommen. Die beiden waren auch nie gefragt. Denn das Vermittlungsverfahren lief bisher kaum in den vom Grundgesetz vorgesehenen Bahnen.

Die Verfassung sieht eine feste Einigungsinstanz vor, falls es zwischen Bundestag und Bundesrat kracht. Dann soll der Vermittlungsausschuss zusammenkommen zur „gemeinsamen Beratung“. 32 Mitglieder hat er, 16 aus dem Bundestag (nach Parteienproporz bestimmt), ein Mitglied für jedes Land. Eine Schlichtungsinstanz mit klarem Auftrag: Ein Kompromiss muss her. Denn so wollten es die Verfassungsgeber: Der Bundestag darf sich nicht einfach über die Länder hinwegsetzen, und der Bundesrat soll die Gesetzgebung des Bundestags nicht dauerhaft blockieren, sondern letztlich konstruktiv an ihr mitwirken.

Die Bedeutung des Vermittlungsausschusses zeigt sich darin, dass von Bundestagsseite einflussreiche Parlamentarier entsandt werden: Parlamentarische Geschäftsführer, erfahrene Altgediente, beschlagene Generalisten. Die Fraktionschefs halten sich als stellvertretende Mitglieder die Option offen, an heiklen Sitzungen selber teilzunehmen (wobei Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier im aktuellen Fall eher im Hintergrund blieben). Auf der anderen Seite sitzen häufig die Ministerpräsidenten selbst in der Runde (zu den Ausnahmen zählen derzeit Klaus Wowereit und Kurt Beck).

Da das Vermittlungsverfahren auf Kompromiss angelegt ist, hat man in den Artikel 77 im Grundgesetz noch einen wichtigen Satz aufgenommen: Die Mitglieder des Bundesrats sind im Vermittlungsausschuss nicht an Weisungen gebunden, also weder an Parteibeschlüsse noch an Kabinettsentscheidungen. Für die Bundestagsabgeordneten gilt die Ungebundenheit nach Artikel 38 ohnehin. Mitglieder der Bundesregierung dürfen teilnehmen, Stimmrecht aber haben sie nicht. In der Summe sind das brauchbare Voraussetzungen, um vernünftige Menschen in überschaubarer Zeit zu einem Kompromiss zu bringen, der dann in beiden Kammern auch Mehrheiten findet.

Aber ganz so heil ist die Berliner Politikwelt nicht. Denn darüber schwebt der Anspruch der Parteien, die Verfahren zu dominieren. Was aktuell dazu führte, dass der Vermittlungsausschuss praktisch gar nichts beraten hat. Er kam auch nur zweimal zusammen. Die Verhandlungsführung lag nicht bei Mitgliedern des Ausschusses, sondern bei Ursula von der Leyen, der Bundesarbeitsministerin, und Manuela Schwesig, der Schweriner Sozialministerin. In der informellen Arbeitsgruppe unter deren Leitung saßen nur einige der eigentlich berufenen Vermittler. Die Linkspartei blieb zuerst ganz außen vor, was im Rahmen des Vermittlungsausschusses nicht möglich gewesen wäre. Und ein Protokoll – Stichwort: Transparenz – musste auch nicht geschrieben werden. Die Leyen-Schwesig-Runde war auch kein Unterausschuss des Vermittlungsausschusses (was nach der Geschäftsordnung möglich ist, um Fachleute einzubinden), sondern eine pragmatisch gedachte Sondierungsrunde. Doch irgendwann war sie nicht mehr pragmatisch, sie wurde zum Instrument weisungsgebundener Parteipolitik: Sowohl Union als auch SPD und Grüne wollten die Hartz-IV-Sache in die anstehenden Landtagswahlkämpfe ziehen. Showdown vor dem Wahlvolk sozusagen. Bis die drei alten Männer kamen.

Wobei auch die Runde der drei Ministerpräsidenten Kurt Beck, Wolfgang Böhmer und Horst Seehofer eine informelle Angelegenheit ist, auch wenn die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht betont, das Trio habe „Prokura“. Der Bundesrat hat damit das Verfahren an sich gezogen, zur Irritation der anderen Seite. Am Sonntag wird nun eine wiederum neue informelle Runde zusammensitzen, auch sie aber allenfalls teilidentisch mit dem „VA“. Gibt es ein Ergebnis, kommt am Dienstag der echte Vermittlungsausschuss zusammen. Er hat dann freilich nur noch die Aufgabe, eine Entscheidung abzunicken, die er selbst gar nicht getroffen hat.

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