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Hartz IV: Leyens Jobcenter-Pläne: Koch spricht von Krücken

Nach Hessen besteht auch Schleswig-Holstein auf Grundgesetzänderung. Doch die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bleibt hart.

Wiesbaden - Sie sprechen von einem „fundamentalen Dissens“, von einem „Stoppschild“: Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) haben in einem Brandbrief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gedroht, dass Hessen im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der Jobcenter zur Betreuung von Hartz-IV-Empfängern nicht zustimmen wird. „Eine gesetzgeberische Mehrheit ist dafür also nicht mehr vorhanden“, stellte Koch am Dienstag fest und kritisierte die bislang vorgelegten Vorschläge als „Gesetzeskrücken“.

Wie Hessen beharrt auch Schleswig- Holstein auf einer Grundgesetzänderung für die Neuordnung der Jobcenter. Das Land werde sich weiter dafür einsetzen, sagte Arbeits- und Sozialminister Heiner Garg (FDP) am Dienstag nach einer Sitzung des schwarz-gelben Kabinetts in Kiel. Bis Ende 2010 muss die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit als grundgesetzwidrig gerügt hatte. Die große Koalition wollte die Zukunft der Jobcenter zunächst durch eine Grundgesetzänderung absichern. Der von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ausgehandelte Kompromiss scheiterte jedoch am Widerstand der Unionsbundestagsfraktion. Leyen schlägt nun vor, dass Kommunen und Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Bezieher künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein sollen.

Koch sagte, nach den bisherigen Vorschlägen werde das Prinzip aufgehoben, dass für jeden Arbeitsuchenden und Hilfsbedürftigen nur eine Stelle zuständig sein soll. Auf diese Weise werde auseinandergerissen, „was wir mühsam zusammengefügt haben“. Koch und Hahn sehen immer noch gute Chancen, eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung zu organisieren – anders als Arbeitsministerin Leyen, die an ihren Plänen festhält. Mit ihrem Gesetzentwurf habe sie einen „Weg des Kompromisses aufgezeigt, der gangbar ist“, erklärte die CDU-Politikerin am Dienstag. „Mit Maximalforderungen kommen wir elf Monate vor Fristablauf nicht weiter“, sagte die Ministerin. Sie sei zwar auch für eine Verfassungsänderung offen. „Sie muss aber in kürzester Zeit realisierbar sein“, erklärte die Ministerin. Ihr Vorschlag sei „der Spatz in der Hand“. Kochs Forderung nach einer Grundgesetzänderung sei „eher die Taube auf dem Dach“.

Auch aus Sicht von Justizminister Hahn drängt die Zeit. Den kommunalen Jobcentern liefen bereits qualifizierte Mitarbeiter davon, weil sie wegen des politischen Gezerres dort für sich keine Zukunft mehr sähen. Bewusst nimmt Koch sogar ein Scheitern der Verhandlungen in Kauf. Wenn bis zum Jahresende keine Einigung zu erzielen sei, gebe es schlimmstenfalls einen Rückfall in die Zeit vor der Arbeitsmarktreform; die vorgelegte Gesetzesregelung sei dagegen in jedem Fall eine „Katastrophe“, sagte Koch.

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