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Hartz-IV: Mehr Kompetenzen für Kommunen

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern Landespolitiker bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen mehr Kompetenzen für die Kommunen. Vor allem das Budgetrecht soll umfassender werden.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sprach sich in der Frage der Kompetenzen von Bund und Ländern im Bezug auf die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern für eine dezentrale Einrichtungen aus. Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) warb ebenfalls für eine regional ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erwägt dagegen getrennte Verantwortungsbereiche.

Koch sieht die Zuständigkeit eher bei den Kommunen. Der CDU-Politiker sagte, wer Arbeitsvermittlung einerseits und Sozialleistungen wie Wohngeld andererseits aus einer Hand anbieten wolle, müsse die Möglichkeit dafür erhalten. "Dort, wo es um das Individuum geht, wo man sich um die Person kümmern muss, da gehört eine dezentrale Einrichtung hin."

Langzeitarbeitslosigkeit kein Qualifikationsproblem

Langzeitarbeitslosigkeit unterscheide sich von der normalen Arbeitslosigkeit dadurch, dass sie nicht mehr so stark an der Berufsqualifikation des Einzelnen hänge, "sondern sehr viel mehr an Lebensumständen", argumentierte Koch. Es müsse mehr getan werden, als nur einen neuen Arbeitgeber zu suchen.

Der Ministerpräsident verwies auf 69 Gemeinden, die bereits erfolgreich von der Option Gebrauch gemacht hätten, Langzeitarbeitslose ohne Mitwirkung des Bundes zu betreuen. Koch sagte: "Wir sind ein riesiges Land. Wir müssen nicht von einer zentralen Behörde bis zur letzten Maschinenausstattung und zum Personalverhalten alles vorgegeben bekommen."

Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Döring stellte sich in der Debatte gegen Forderungen aus seiner eigenen Partei. "Es darf nicht wieder zu einer Zentralisierung der Zuständigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit kommen", warnte er. Den Kompromissvorschlag von Arbeitsminister Scholz lehnte er ebenfalls ab: "Auch das Modell der getrennten Aufgabenverantwortung scheint mir nicht das optimale Modell zu sein".

Aufgaben der Agentur für Arbeit

Scholz erwägt, dass die Agentur für Arbeit die Betreuung und Vermittlung sowie die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II an die Betroffenen übernimmt. Die Kommune wäre demnach für die Kosten der Unterkunft sowie die begleitenden Hilfen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung zuständig.

Wie einige Unions-Politiker fordert Döring dagegen mehr Kompetenzen für die Kommunen. "In Schleswig-Holstein haben wir sehr gute Erfahrungen mit regional und lokal ausgerichteter Arbeitsmarktpolitik gemacht", sagte Döring.

Budgetrecht für Kommunen

Die Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag forderte für die Kommunen ein "umfassendes Budgetrecht". Nur vor Ort könnten die wirksamsten Instrumente und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden funktionieren, sagte Vizechef Uwe Schummer (CDU). Die Bundesagentur solle lediglich kontrollieren, dass die Gelder sinnvoll eingesetzt wurden, sowie eine wissenschaftliche Begleitung der Agenturen in den Kommunen sicherstellen. Die Landesarbeitsagenturen könnten dabei ganz abgeschafft werden.

Das Verfassungsgericht hatte die bundesweit rund 350 zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gebildeten Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen für verfassungswidrig erklärt. Laut Gericht schließt das Grundgesetz eine solche "Mischverwaltung" aus, da die Kommunen in ihrem "Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung" verletzt würden. Die Richter forderten eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2010. (dm/ddp)

Mey Dudin

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