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Hartz-IV-Reform: Neues Betreuungsmodell für Arbeitslose

Langzeitarbeitslose sollen künftig in "kooperativen Jobcentern" betreut werden. Von diesem Vorschlag versprechen sich die Bundesagentur für Arbeit und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eine klarere Aufgabenteilung in der Hartz-IV-Verwaltung. Scholz hofft bei der Neuorganisation ohne Gesetzesänderung auszukommen.

Kurz vor Weihnachten hatten die Karlsruher Richter die Mischverwaltung in den Jobcentern beanstandet und die klare rechtliche Trennung der Zuständigkeiten von Kommunen und Arbeitsagenturen gefordert. Vorbild für den Eckpunkte-Vorschlag sind Kooperationsmodelle in 21 Landkreisen. Dort nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt, aber meist unter einem Dach wahr. Die Arbeitsagentur ist zuständig für Vermittlung in Arbeit und das Arbeitslosengeld II, die Kommune für weitere Betreuung und die Kosten der Unterkunft.

Neuorganisation auf freiwilliger Basis

"Wir wollen keinen zwingen mitzumachen", sagte Scholz am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Berlin. Durch die Organisationsreform soll die Zusammenarbeit der Kommunen und Arbeitsagenturen gewahrt und die Aufgabentrennung gleichzeitig verbessert werden. In Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit legte Scholz nun ein Eckpunktepapier vor, das zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen "kooperative Jobcenter" vorschlägt. Die Unterschiede zum bisherigen Betreuungsmodell liegen im Detail. Kommunen und Arbeitsagenturen werden angehalten in Kooperationsausschüssen zusammzuarbeiten. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II werden aber weiter "unter einem Dach" betreut, "wohnortnah und an denselben Standorten wie bisher".

Die neuen Jobcenter sollen eigenverantwortlich über die Neuorganisation entscheiden können. "Das kann man so machen", sagte der Arbeitsminister bei der Vorstellung der Reformvorschläge in Berlin und zeigte sich zuversichtlich, dass eine rasche und einvernehmliche Lösung erreichbar ist. Der Deutsche Städtetag reagierte bereits positiv auf die Änderungen. (iba/dpa)

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