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Hartz-IV-Zusatzleistungen: Kein Kühlschrank, keine Waschmaschine

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Hartz-IV-Empfänger in besonderen Härtefällen zusätzliches Geld verlangen. Von dieser Regelung wird jedoch voraussichtlich nur ein kleiner Teil der rund 6,5 Millionen Betroffenen profitieren.

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Hartz-IV-Empfänger in besonderen Härtefällen zusätzliches Geld verlangen. Von dieser Regelung wird jedoch voraussichtlich nur ein kleiner Teil der rund 6,5 Millionen Betroffenen profitieren. Das Jobcenter soll künftig nicht den kaputten Kühlschrank oder die Waschmaschine ersetzen, sondern nur wiederkehrende außergewöhnliche Belastungen – so wie es die Karlsruher Richter vorgegeben haben.

Welche Fälle anerkannt werden, darüber haben sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) verständigt, die bereits eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet hatte. Nachdem die Karlsruher Richter vor gut einer Woche ihr Urteil verkündet hatten, gab es in den vergangenen Tagen einen Ansturm auf die Jobcenter. Zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II sprächen vor, um besondere Bedarfe geltend zu machen, sagte eine BA-Sprecherin.

Von den Zusatzleistungen, die über den monatlichen Hartz-IV-Regelsatz hinausgehen, sollen unter anderem chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer, geschiedene Eltern und Kinder mit Schulproblemen profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit benennt in ihrer Liste laut Deutscher Presse-Agentur unter anderem folgende Härtefälle: Bei bestimmten Erkrankungen sollen auch nichtverschreibungspflichtige Medikamente bezahlt werden, wie Salben bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochenen HIV-Erkrankungen; Rollstuhlfahrer, die ihren Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen können, sollen mit dem Hartz-IV-Extra eine Putz- oder Haushaltshilfe bezahlen können; Kinder sollen bei besonderen Anlässen wie Todesfällen in der Familie Nachhilfestunden erhalten, wenn ansonsten ihre Versetzung gefährdet ist oder sie den Unterricht für den Übergang in eine weiterführende Schule benötigen; nach einer Scheidung soll das Jobcenter die Fahrt- und Übernachtungskosten übernehmen, wenn ein Elternteil die von ihm getrennt lebenden Kinder regelmäßig besucht. Wie viele solcher Härtefälle es geben wird, ist derzeit nicht absehbar. In der Bundesregierung rechnet man jedoch nicht damit, dass die vom Verfassungsgericht geforderten Sonderleistungen zu einer deutlichen Mehrbelastung im Bundeshaushalt führen werden. Im Jahr 2009 gab der Bund insgesamt rund 36 Milliarden Euro für Hartz IV aus – von den Regelsätzen bis zu Förderprogrammen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die bisherige Berechnung der Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft. Die Richter legten außerdem fest, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort „unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige, besondere“ Bedarfe geltend machen können, die bisher nicht gedeckt werden. Derzeit gibt es Sonderleistungen nur für besondere einmalige Bedarfe: etwa für mehrtägige Klassenfahrten und die Erstausstattung einer Wohnung. Frauen erhalten außerdem eine Extrazahlung für Schwangerschaftsbekleidung, wenn sie ein Kind erwarten. Unterstützung gibt es auch für die Babyerstausstattung. Wenn jedoch der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgeht, gibt es dafür keinen Ersatz. Für diese Haushaltsgeräte ist in der Regelsatzpauschale jeden Monat ein kleiner Betrag vorgesehen, den die Betroffenen nach Vorstellung des Gesetzgebers für die nächste Anschaffung zurücklegen sollen. Explizit ausgeschlossen wurden auch Brillen, orthopädische Schuhe, Zahnersatz und Kleidung in Übergrößen.

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