zum Hauptinhalt

Hartz-Reformen: Prüfbericht bemängelt Instrumente

Der Prüfbericht des Arbeitsministeriums bemängelt eine Reihe von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik: Das Ziel einer besseren Eingliederung von Arbeitslosen würde oft verfehlt, die Aussichten der Jobsuchenden sogar verschlechtert. Doch es gibt auch Maßnahmen, die greifen.

Berlin - Besonders schlecht schneiden in der Bewertung Personal Service Agenturen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ab. Sie verschlechtern dem Bericht zufolge sogar die Eingliederungschancen von Arbeitslosen. Keinerlei "Integrationswirkung" konnte durch die Beauftragung von Vermittlern oder von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen festgestellt werden, doch konnten diese dem Bericht zufolge noch nicht abschließend bewertet werden.

Insgesamt kommt der Bericht aber zu dem Ergebnis, dass die ersten drei Hartz-Reformgesetze die Eingliederungsaussichten für Arbeitslose verbessert hätten. Kerninstrumente wie die Förderung der beruflichen Weiterbildung, der Eingliederungszuschuss und die Existenzgründungsförderung "verbessern nachweisbar die Eingliederungsaussichten der Teilnehmenden", lautet ein Fazit. Auch die Vermittlungsgutscheine und die Sperrzeiten werden positiv beurteilt. Eine Wirkung wird durch den Zuwachs der Zahl von Mini-Jobs, Midi-Jobs und Zeitarbeit festgestellt. Allerdings wird bemängelt: "Mini-Jobs zeigen jedoch für die Integration von Arbeitslossen in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach diesen Untersuchungen keine Wirkung."

Hartz-Reformen auf dem Prüfstand

Die bemängelten Personal Service Agenturen (PSA) waren mit dem Hartz-I-Gesetz eingeführt worden. Sie sollen Arbeitslose ähnlich wie Leiharbeitsfirmen befristet an Unternehmen vermitteln in der Hoffnung, dass diese dort dann einen festen Job erhalten. Das Hartz-II-Gesetz hatte die Grundlagen für die Bildung von hunderttausenden Ich-AGs und Familien-AGs geschaffen. Doch wurde bereits die Abschaffung der Ich-AGs beschlossen. Außerdem wurden die Bestimmungen für Mini-Jobs in dem Gesetz gelockert und Job-Center in den Agenturen für Arbeit eingerichtet. Das Hartz-III-Gesetz regelte den Umbau der Arbeitsverwaltung von der früheren Bundesanstalt zur neuen Bundesagentur für Arbeit (BA). Außerdem wurde das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt evaluiert, mit dem unter anderem der Kündigungsschutz eingeschränkt wurde.

Die drei ersten Hartz-Gesetze waren bereits evaluiert worden, doch wurde der Untersuchungszeitraum noch einmal um ein Jahr verlängert. Der nun dem Kabinett vorgelegte Bericht des Bundesarbeitsministeriums umfasst nicht das Hartz-IV-Gesetz zum Arbeitslosengeld II. Der Bericht soll auch als Grundlage für die anstehenden arbeitsmarktpolitischen Reformen im nächsten Jahr dienen. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false