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Der Europäische Gerichtshof urteilte: Das EEG ist keine Beihilfe.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Hauptstadtlage: Mehr Spielräume für Förderung erneuerbarer Energien

Die nächste Brexit-Abstimmung, deutsche Rüstungsexporte, Spahns-Kassen-Pläne und ein Urteil zu erneuerbaren Energien: Das lesen Sie im Nachrichtenüberblick.

Schicksalstag auf der Insel: Bis heute Abend um 23 Uhr muss das britische Unterhaus dem Brexit-Deal von Premierministerin May zustimmen – nur dann kann Großbritannien die EU rechtzeitig zum 22. Mai verlassen. Wenigstens hat der Parlamentspräsident eine dritte Abstimmung über das Austrittsabkommen erlaubt, alles andere ist offen.

Wir haben mal einen Spieltheoretiker gefragt, was er von der Sache hält. Der meint: May hat das Beste für ihr Land im Sinn, Oppositionsführer Corbyn will nur Premierminister werden und die EU kann kein Rosinenpicken erlauben. Was wird also passieren? „Ich würde auf No-Deal wetten“, sagt der Experte. Das klingt düster.

Nach langem Groko-Streit um Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien gab es eine Einigung. Am Donnerstagabend saßen die entscheidenden Minister noch mit Kanzlerin Merkel im Kanzleramt zusammen. Der Kompromiss: Der Exportstopp wird bei bilateralen Lieferungen um sechs weitere Monate verlängert. Rüstungsprojekte mit europäischen Partnern sollen nur unter Auflagen möglich sein. Vor allem die SPD hatte auf die Verlängerung des Exportstopps gepocht.

Meiner Kollegin Claudia von Salzen ist allerdings aufgefallen: Während im vergangenen halben Jahr nicht nach Saudi-Arabien geliefert wurde, sind Waffenexporte an die anderen am Jemen-Krieg beteiligten Länder trotzdem gestiegen. An die Vereinigten Arabischen Emirate wurden zum Beispiel Waffenlieferungen im Wert von rund 50 Millionen Euro genehmigt, im halben Jahr davor waren es nur fünf. Das hat offensichtlich auch die SPD mitgetragen. Es ging nur in der lautstarken Diskussion um Saudi-Arabien unter.

Jens Spahn ist ja derzeit keine Herausforderung zu groß, jetzt hat sich der Gesundheitsminister eine Herkules-Aufgabe vorgenommen: 220 Milliarden Euro im Jahr sollen neu verteilt werden. Es geht um die Beiträge zur Krankenversicherung, die an die 108 gesetzlichen Krankenkassen im Land fließen.

Doch gegen Spahns „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ – solche Namen machen jetzt richtig Schule – gibt es heftigen Widerstand aus den eigenen Reihen. Denn Spahn will die elf AOKen, die bisher nur regional zugänglich sind, bundesweit für alle Versicherten öffnen. Damit würden die Länder an Einfluss verlieren.

Das kommt vor allem bei der CSU ganz schlecht an. Das Vorhaben stehe nicht im Koalitionsvertrag, sagt der CSU-Politiker und Unionsfraktionsvize Nüßlein dem Tagesspiegel. „Das hat keine Chance, da machen wir nicht mit.“ Zuvor hatte NRW-CDU-Vize Laumann den Plänen Spahns eine Absage erteilt. Man kann sich bei Herkules-Aufgaben auch verheben.

Meine Kollegen von „Tagesspiegel Background Energie & Klima“ sind elektrisiert – und zwar wegen eines überraschenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).  Es regelt, dass der Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert wird, die alle Stromkunden zahlen. Sehr energieintensive Unternehmen bekommen einen Nachlass.

2014 hatte die EU-Kommission diese Praxis allerdings als staatliche Beihilfe gewertet, also als subventionsähnliche Zahlung. Das sorgte für Verunsicherung und Einschränkungen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof aber geurteilt: Das EEG ist keine Beihilfe. In der Branche wird gejubelt. Die Entscheidung gibt dem Gesetzgeber nämlich größere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien. Im Wirtschaftsministerium werden sich jetzt die Begehrlichkeiten häufen.

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