zum Hauptinhalt
Alexander Gauland, AfD Fraktionsvorsitzender.

© imago images/photothek

Update

Hausdurchsuchung bei Alexander Gauland: „Ich lag im Bett, als die Fahnder kamen“

Das Wohnhaus von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland in Potsdam wird durchsucht. Zuvor war seine Immunität aufgehoben worden. Es geht um ein Steuerdelikt.

Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen Gauland wegen eines privaten Steuerdelikts. Nun darf die Staatsanwaltschaft auch eine Durchsuchung bei Gauland durchführen und einen Beschlagnahmungsbefehl durchsetzen.

Am Morgen wurde bereits das Wohnhaus Gaulands in Potsdam durchsucht. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Nadja Niesen, auf Anfrage der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“.

Auf Twitter ist zu sehen, wie Mitarbeiter der Staatsanwalt das Grundstück des 78-Jährigen in Potsdam betreten. Durchsucht werden sollte auch ein Objekt in Frankfurt am Main, so die Staatsanwaltschaft. Gauland sagte der BILD-Zeitung, er sei wegen einer Erkrankung noch im Bett gewesen, die Wohnungstür hätte er aber dennoch öffnen müssen.

Alexander Gauland: Staatsanwaltschaft ermittelt seit März 2019

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Aufhebung beantragt, um ermitteln zu können. Der Antrag ging an einen speziellen Bundestagsausschuss. Im Anschluss musste der Bundestag abstimmen. Ein Großteil der AfD-Fraktion enthielt sich. Die anderen fünf Fraktionen stimmten für eine Aufhebung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt seit März 2019 gegen Gauland wegen einer privaten Steuerangelegenheit. AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth bestätigte, dass Gaulands Wohnung in Potsdam durchsucht wurde. Es gehe um eine Summe im vierstelligen Bereich und um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau. Gauland ist mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam. Lüth sagte, man erachte die Hausdurchsuchung als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig.

Vor dem Potsdamer Haus des AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland hat sich die Presse postiert, weil es eine Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung am 30.1.2020 gibt.
Vor dem Potsdamer Haus des AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland hat sich die Presse postiert, weil es eine Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung am 30.1.2020 gibt.

© Marion Kaufmann

Laut Grundgesetz darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden. Strafverfahren oder Inhaftierungen sind auf Verlangen des Parlaments umgehend auszusetzen.

Mehr zu Alexander Gauland

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Mit den Vorschriften sollte als Lehre aus der Vergangenheit verhindert werden, dass Staatsanwaltschaften willkürlich gegen Abgeordnete vorgehen und dadurch die Arbeit der Parlamente lahmlegen.

Durchsuchungen nur nach Beschluss des Bundestags möglich

Seit Bestehen der Bundesrepublik hat diese Schutzfunktion jedoch an Bedeutung verloren. Der Bundestag genehmigt Ermittlungsverfahren zu Beginn der Legislaturperiode pauschal. Die Strafverfolger sind allerdings in der Pflicht, ihre Absichten beim Parlamentspräsidenten anzuzeigen.

Nur für weitergehende Maßnahmen, etwa Durchsuchungen, Anklagen oder Strafbefehle, muss das Parlament weitere Beschlüsse fassen. Diese Genehmigung wird dann umgangssprachlich als „Aufhebung“ der Immunität bezeichnet.

Der Bundestag hat auch die Immunität von Karin Strenz aufgehoben. Die CDU-Abgeordnete war in den vergangenen Jahren immer wieder wegen der sogenannten Aserbaidschan-Affäre in die Schlagzeilen geraten. (mit dpa)

[Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es unter Berufung auf einen Zeitungsbericht, es gehe bei der Steuerangelegenheit Gaulands um eine fünfstellige Summe. AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth spricht aber von einer vierstelligen Summe. Das haben wir geändert. Die Staatsanwaltschaft will sich zur Höhe der Summe nicht äußern.]

Zur Startseite