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Haushalte: Bundesrat billigt höheres Wohngeld

Der Bundesrat hat bei seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause noch eine Reihe lang umstrittener Gesetze verabschiedet. Neben dem BKA-Gesetz gehört dazu unter anderem ein höheres Wohngeld.

Berlin - Trotz Bedenken in einigen Ländern wegen der Kostenverteilung hat der Bundesrat die nachträgliche Erhöhung des Wohngelds am Freitag gebilligt. Rückwirkend zum 1. Oktober bekommen Wohngeldempfänger nun eine Pauschale von 100 bis 205 Euro, mit der die gestiegenen Heizkosten aufgefangen werden sollen. Haushalte ab fünf Personen bekommen für jedes weitere Familienmitglied noch 25 Euro extra. Die Bundesregierung schätzt, dass die Zusatzzahlung etwa 800 000 Haushalten zugutekommt, darunter sind 300 000 Rentnerhaushalte. Ursprünglich sollte die Wohngelderhöhung erst zum 1. Januar 2009 umgesetzt werden.

Erwartungsgemäß stimmte nach dem Bundestag auch die Länderkammer den Kompromissen zum BKA-Gesetz und zur Kindergelderhöhung zu. Mit dem BKA-Gesetz werden die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr ausgeweitet, besonders umstritten dabei ist die Möglichkeit der Online-Durchsuchung von Computern. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke erwägen Verfassungsklage. Für das erste und zweite Kind gibt es ab Januar zehn Euro mehr im Monat, für jedes weitere sechzehn Euro. Für Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen schicken, bringt das kommende Jahr noch eine Vergünstigung: Schulgeld bis 5000 Euro im Jahr kann von der Steuer abgesetzt werden. Dies sieht das Jahressteuergesetz 2009 vor, dem der Bundesrat ebenfalls zustimmte. Eine Änderung gibt es auch beim Elterngeld: Die vollen 14 Monate bekommen Paare die Leistung nur noch, wenn jedes Elternteil, das das Elterngeld in Anspruch nimmt, mindestens zwei Monate Auszeit für Betreuung und Erziehung nimmt. Bislang reichte schon ein Monat dafür aus.

Keine Einwände erhoben die Länder gegen die drastische Erhöhung von Bußgeldern für Verkehrssünder. Die für Ordnungswidrigkeiten geltende Obergrenze wurde um satte hundert Prozent von 1000 auf 2000 Euro angehoben. Auch wer angeheitert Auto fährt, muss künftig mehr zahlen, wenn er erwischt wird. Die Obergrenze für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze und das Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss werden von 1500 auf 3000 Euro erhöht. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen. afk

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