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Familienministerin Schröder bei der Debatte im Bundestag.

© dpa

Haushaltsdebatte im Bundestag: Schröder verteidigt Elterngeld-Kürzung

Bei der Haushaltsdebatte im Bundestag rechtfertigte Familienministerin Schröder die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger. Die Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung sollen erhalten bleiben.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat die geplante Kürzung des Elterngeldes für Hartz-IV-Bezieher gegen Kritik verteidigt. Eine vierköpfige Familie bekomme aus Sozialleistungen derzeit ohnehin 1585 Euro netto vom Staat, sagte Schröder am Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag. Wenn da wie bislang 300 Euro Elterngeld hinzukämen, sei das Lohnabstandsgebot in Gefahr. Arbeitende Bürger fragten sich, warum sie jeden Tag einer Beschäftigung nachgehen sollten.

Solche negativen Wirkungen müssten vermieden werden. Wer arbeiten gehe, müsse mehr Geld haben als derjenige, dessen Auskommen von der Gemeinschaft finanziert werde. Das Sparpaket der schwarz-gelben Regierung sieht vor, Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld von 300 Euro im Monat zu streichen. Bei Besserverdienern bleibt es beim Höchstbetrag von 1800 Euro, allerdings werden künftig nur noch 65 statt 67 Prozent des Nettoeinkommens als Berechnungsgrundlage genommen.

Schröder unterstrich, Sparmaßnahmen in ihrem Ressort gingen zwangsläufig zu Lasten von Familien und Kindern. Dieses Dilemma eines hochverschuldeten Staates lasse sich nicht auflösen. Die Mittel sollten künftig aber verstärkt so eingesetzt werden, um Kindern und Jugendlichen Zukunftschancen zu eröffnen. So bleibe es bei den Mitteln zum Ausbau der Kinderbetreuung. Zudem sollten Kinder aus bildungsfernen Schichten frühzeitig gefördert werden. 400 Millionen Euro würden bis 2014 etwa in Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung investiert. (Reuters)

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