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Helmut Kohl hat Zoff mit seinem Ex-Memoirenschreiber

© REUTERS/Ralph Orlowski

Heikle Zitate: Kohl gibt Streit um Schwans Buch vorerst auf

Helmut Kohl hat Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse zurückgenommen, die seinem Ex-Biografen Heribert Schwan die Verwendung von Altkanzler-Zitaten erlauben. Der Streit muss damit nicht zu Ende sein. Kohl kann weiterklagen, wenn er will

Berlin - Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl ist vorerst damit gescheitert, die Verbreitung des umstrittenen Buchs „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verbieten zu lassen. Nach Auskunft des Oberlandesgerichts Köln hat Kohl nach einem richterlichen Hinweis am Donnerstag seine Beschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts zurückgenommen, die dem Verlag die Verbreitung des Buchs und dem Autor Heribert Schwan die Verwendung alter Tonbandmitschnitte erlauben. Schwan hat für sein Buch Material benutzt, dass ursprünglich für Kohls Memoiren gedacht war, die Schwan in dessen Auftrag verfassen sollte. Zwischen beiden war es aber zum Streit gekommen.

In den Gerichtsbeschlüssen hieß es, den alten Verlagsverträgen ließe sich keine Verabredung einer „absoluten Vertraulichkeit“ entnehmen, die den Autor auch später noch zu Stillschweigen verpflichten würde. Ansprüche als Urheber könne Kohl nicht geltend machen, weil die aufgezeichneten Lebenserinnerungen auch allgemein bekannte Umstände betreffen könnten. Zudem habe den Richtern Schwans Buch nicht vorgelegen, um eventuelle Urheberrechtsverletzungen beurteilen zu können. Auch lasse sich unter Aspekten des Persönlichkeitsrechts kein allgemeines Buchverbot begründen.

Nach dem Scheitern eines Eilverfahrens bliebe Kohl jetzt noch ein Hauptverfahren, das nach den in ihrer Tendenz eindeutigen Beschlüssen jedoch wenig aussichtsreich sein dürfte. Möglich wäre auch, dass seine Anwälte versuchen, Kohls Ansprüche bei einem anderen Gericht durchzusetzen. Sie könnten sich auch erneut an die Kölner Richter wenden und den Verbotsantrag auf Einzelpassagen begrenzen.

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