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Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er setzt die Tradition der Vorab-Verkündung fort.

© dpa

Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile

Ein Karlsruher Medien-Verein bekommt am Vorabend exklusiv Informationen, sie nutzen vor allem ARD und ZDF. Der Journalisten-Verband nennt die Praxis befremdlich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit erhalten Dritte Angaben zu Urteilsinhalten, bevor die Prozessbeteiligten selbst Näheres erfahren können. Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer „langjährigen Übung“, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. Sie ist in der Öffentlichkeit jedoch unbekannt – und bei Bundesgerichten eine Ausnahme: Sowohl der ebenfalls in Karlsruhe angesiedelte Bundesgerichtshof (BGH) wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verneinten, ähnlich zu verfahren. Eine solches Vorgehen „gibt es nicht und wird es auch nicht geben“, sagte eine BGH-Sprecherin. Das Bundesjustizministerium erklärte, es kenne diese Praxis ebenfalls bisher nicht.

Medien außerhalb des Zirkels sind ausgeschlossen

In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte dieses Vorgehen des Gerichts als „befremdlich und nicht mehr zeitgemäß“. Das Gericht möchte mit der Vorabkommunikation offenbar erreichen, dass über seine Urteile schon kurz nach Verkündung besonders fundiert und ausführlich berichtet wird.

Der Verein lehnt eine Stellungnahme ab

Nach Angaben des Verfassungsgerichts erhalten Mitglieder der „Justizpressekonferenz“, ein in Karlsruhe ansässiger Verein, am Vorabend die gerichtliche Pressemitteilung zur Entscheidung in Papierform und mit Sperrfrist. Sie nutzten die Informationen „ausschließlich zur Vorbereitung der Berichterstattung“, hieß es. Die „Justizpressekonferenz“ ist, wie die „Bundespressekonferenz“ in Berlin, ein privater Verein, der Journalistinnen und Journalisten nur unter bestimmten Voraussetzungen aufnimmt. In Karlsruhe gehört laut Satzung dazu, ständig über die Rechtsprechung der obersten Gerichte zu berichten. Mitglieder sind Vertreter überregionaler Zeitungen und Medien aus Baden-Württemberg sowie Nachrichtenagenturen mit Korrespondenten vor Ort; rund zur Hälfte sind es Reporter von ARD und ZDF. Die Vereinsvorsitzende Gigi Deppe von der ARD wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen und erklärte, es sei ein „eherner Grundsatz“ von Journalisten, nicht mit Dritten darüber zu sprechen, „wer uns wann welche Informationen gibt“.

Der Journalisten-Verband sagt: Informationen für alle oder keinen

Über den Kreis der Vereinsmitglieder hinaus, die sich die in der Regel mehrseitigen Pressemitteilungen abends oder am frühen Morgen der Urteilsverkündung am Gericht abholen, wird das Papier jedoch nicht versandt. „Eine digitale Übermittlung findet vor dem Hintergrund der unbegrenzten Möglichkeiten der Vervielfältigung und Weiterleitung solcher Dateien bewusst nicht statt“, sagte der Gerichtssprecher.

Eine Ausnahme gab es beim EZB-Urteil

Dem DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall fehlt dafür das Verständnis: „Es kann nicht angehen, dass das höchste Gericht der Bundesrepublik die Mitglieder eines Vereins bevorzugt mit Informationen oder Pressemitteilungen versorgt. Hier muss gelten: alle oder niemand.“ Auch bei digitalen Informationen seien Journalisten im 21. Jahrhundert durchaus in der Lage, Sperrfristen einzuhalten.

Auch an diesem Montag soll ein Papier für Mitglieder des Zirkels bereitliegen, bevor das Gericht am Dienstag über Äußerungsbefugnisse von Innenminister Horst Seehofer (CSU) sein Urteil spricht. Ausnahmen von der vertraulichen Vorabverkündung werden dem Gerichtssprecher zufolge nur gemacht, wenn es um „marktrelevante“ Entscheidungen gehe, etwa wie die zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank.

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