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Politik: Heizung, Auto, Büro, Sterbegeld

Was Parlamentarier in den Landtagen über die Diäten hinaus bekommen – und wie erfinderisch sie sind

Berlin Die Bezüge der hessischen Landtagsabgeordneten wurden gestutzt – nach dem Diätenskandal, bei dem 1988 sowohl der Landtagspräsident als auch sein Vize zurücktreten mussten, weil sie allzu üppige Pensionsregelungen durchs Parlament gebracht hatten. Und doch: Mit einer monatlichen Grundentschädigung von 6490 Euro sind die Bezüge der Wiesbadener Parlamentarier weiter spitze. 517 Euro pro Monat steuerfrei kommen für Porto, Büromaterial, Telefon, Fachliteratur und Zeitungen dazu. Die Dienstfahrten mit dem Privatauto im Lande werden vergütet, Übernachtungen erstattet. Da tut es kaum weh, dass eine für Juli 2003 beschlossene Erhöhung mit Rücksicht auf Gehaltskürzungen und Arbeitszeitverlängerung bei den Landesbeamten bis zum Jahresende 2004 ausgesetzt wurde.

Wenn es ums eigene Geld geht, sind die Abgeordneten in vielen Landesparlamenten erfinderisch. Beispiel: Sachsen-Anhalt. Dort betragen die monatlichen Grunddiäten zwar nur 3937 Euro. Doch hier stehen nicht nur die Erhöhungsraten schon fest (2005 auf 4212 Euro, 2006 auf 4487 Euro). In Magdeburg ist auch umfangreich geregelt, was das Land sich seine Politiker kosten lässt. Steuerfrei ist eine Aufwandsentschädigung von monatlich 997 Euro. Auf Antrag und gegen Kostennachweis werden die Wahlkreismitarbeiter bezahlt. Für die Einrichtung eines „angemessenen“ Büros im Wahlkreis werden einmal 1534 Euro erstattet, Miete, Strom, Heizung und Telefon werden bezuschusst. Ähnlich wie in Hessen werden auch die Reisekosten bei Fahrten im Land bezahlt. Und übernachtet ein Abgeordneter wegen einer Landtags-, Fraktions- oder Ausschusssitzung in der Landeshauptstadt, gibt es pauschal 20 Euro dazu. Was nichts daran ändert, dass sich der Parlamentarier die Miete für eine Zweitwohnung in Magdeburg bis zu Höhe von 265 Euro erstatten lassen kann. Eine Freifahrkarte für die Bahn, gültig in Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin, gibt es gratis. Mit Ende der Politikerlaufbahn enden nicht die Verpflichtungen des Landes – Übergangsgeld und Altersbezüge werden bezahlt. Und stirbt ein Abgeordneter, so erhalten seine Angehörigen ein „Überbrückungsgeld“.

Von Land zu Land gibt es erhebliche Unterschiede bei der Bezahlung der Abgeordneten – so liegt die Grundentschädigung in Niedersachsen bei 5403 Euro, in Thüringen bei 4318 Euro, in Sachsen bei 4284 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern bei 3909 Euro. Wer wichtiger ist, muss damit meist nicht auskommen. Etwa in Erfurter Landtag erhalten der Landtagspräsident und die Fraktionsvorsitzenden eine zusätzliche „Entschädigung“ in Höhe der Grunddiäten.

Vergleichsweise wenig lässt sich derzeit Hamburg seine Bürgerschaftsabgeordneten kosten – die steuerpflichtigen Diäten betragen 2252 Euro. Das ist dann noch immer im Ländervergleich weit unter dem Durchschnitt. Begründet wird das damit, dass die Bürgerschaft ein Feierabendparlament ist. Doch die CDU-Fraktion fordert bereits, die Bürgerschaft zum Berufsparlament zu entwickeln. Derzeit üben nur 19 der 121 Bürgerschaftsabgeordneten keinen Beruf aus, weitere vier studieren, zwei sind Hausfrauen, zwei Pensionäre. Dafür aber sind allein 13 der Hamburger Volksvertreter im Schuldienst tätig.

Fast überall fällt es den Landtagsabgeordneten schwer, sich zu beschränken. So wurde in Sachsen 1997 eine Diätenkommission wieder abgeschafft, nachdem sie mehr wollte, als Vorschläge für die Anhebung der Diäten zu machen. Vergeblich fordert die oppositionelle PDS seit Jahren, das Gremium wieder einzusetzen – die CDU-Mehrheitsfraktion blockiert das. Auf Privilegien mag auch in Dresden kaum einer verzichten. Etwa auf die Besonderheit, dass alle Abgeordneten, die dem 1990 gewählten Landtag angehörten, schon nach drei Jahren und im Alter von 53 Jahren den Anspruch auf eine Altersentschädigung haben. Sie wächst mit jedem Jahr weiterer Landtagszugehörigkeit. Man vermutete nach der Wende, die Abgeordneten der ersten Stunde könnten sich nicht rasch genug eine eigene Altersversorgung aufbauen. Und versprach deshalb den „Veteranen der Revolution“ gern die Zusatzprämien.

Selbst Hermann Winkler darf sie nun erwarten, 41 Jahre alt und CDU-Generalsekretär im Freistaat. 14 Jahre sitzt er schon im Landtag, der Höchstsatz der Altersversorgung ist ihm damit schon sicher. Nun muss er nur noch warten, bis er 53 ist.csl/gb/löb/sc/wall.

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