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Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin.

© dpa

Herta Däubler-Gmelin über Sterbehilfe: Suizid darf nicht zur Normalität werden

Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt: Soll Sterbehilfe erlaubt werden oder nicht? Beim Tagesspiegel schreiben Ärzte und Politiker, was sie ganz persönlich darüber denken. Teil sechs.

Selbstbestimmung als Teil meiner persönlichen Freiheit und Würde ist mir sehr wichtig. Deshalb trete ich seit langem dafür ein, den Menschen, die wegen Krankheit, Schmerzen oder Handicaps Hilfe brauchen, diese so zuzugestehen, wie sie sie wollen. Doch wir wissen: Verantwortliche Selbstbestimmung bei Krankheit und Hilfsbedürftigkeit kostet Geld und ist aufwendiger für die Gesundheits- und Sozialverwaltungen und Kassen.

Aber wie ist das mit selbstbestimmten Sterben? Mit ärztlich begleitetem Suizid? Diese Frage wühlt auch mich auf, denn ich habe viele Menschen getroffen, die ständig schwerste Schmerzen hatten und die Hoffnung auf durchgreifende Besserung aufgeben mussten. Und ihre Angehörigen, die es kaum mehr aushielten, dieses Leiden und das Elend zu sehen. Deshalb verstehe ich, dass der eigene Tod eine Erlösung sein kann.

Ich befürchte, dass durch ein Gesetz über die Zulässigkeit des ärztlich unterstützten Suizids Selbstmord zur Normalität am Ende des Lebens, zu einem „normal akzeptierten“ Weg des Sterbens wird. Und da kann ich nicht mit. Denn was ist das für eine Vorstellung von Gesellschaft, die den Ausnahmecharakter eines selbstbestimmten Selbstmords quasi zum Normalfall (billiger, schneller, bequemer – für wen?) aufwertet, statt alles zu fördern, was auch das Ende eines Menschen in dessen würdevolle Lebenszeit einbezieht?

Darf man Ärzten das zumuten?

Und was hat es mit Selbstbestimmung zu tun, wenn dieses Gesetz vorsieht, weil Grenzen und Kontrollen ja sein müssen, dass der Entschluss eines Kranken zum Suizid auch noch der Prüfung und Zustimmung von Ärzten unterliegen soll? Führt das nicht zu neuer Abhängigkeit? Meint wirklich jemand, ein Leidender oder Sterbender wolle oder könne sich noch mit mehreren Ärzten darüber auseinandersetzen, ob er sich umbringen darf? Und werden diese Ärzte, die doch beratende Heiler und Helfer sein wollen, nicht in die Rolle von Herrschern über Leben und Tod gedrängt? Darf man ihnen das wirklich zumuten?

Diese Fragen lassen mir keine Ruhe. Und ich weiß auch, dass es immer Schicksale geben wird, die eben nicht durch allgemeingeltende Gesetze geregelt werden können. Deshalb bin ich auf Alternativen aus. Die gibt es heute viel mehr, als vielen bekannt ist in Palliativmedizin und Hospizbegleitung. Ich weiß, dass das nicht reicht. Flächendeckender Ausbau ist nötig; der kostet viel mehr als ein Gesetz zugunsten von ärztlich assistiertem Selbstmord. Und: Hospizbegleitung braucht viel persönliches Engagement und viele professionelle und ehrenamtliche Helfer, die sich Zeit für die Kranken und Sterbenden nehmen.

Mir hat das schreckliche Leiden eines lieben Nachbarn vor 40 Jahren die Augen geöffnet: Er ist nach entsetzlichem Leiden an Leberkrebs gestorben, weil damals viel zu wenig und viel zu spät schwere Schmerzmittel gegeben werden durften. Das war falsch und ist heute anders. Mein Nachbar hat damals darum gebettelt, seinem Leiden ein Ende zu machen. Auch seine unglaublich liebenswerte Frau.

Heute können Palliativmedizin und hospizliche Betreuung helfen und machen den Wunsch nach assistiertem Selbstmord da schwach, wo es Hilfe und Betreuung gibt. Deshalb sollten wir beide ausbauen, auch wenn das teuer ist. Eine Gesellschaft, die kommerzielle Suizidorganisationen oder ärztlich begleiteten Selbstmord gesetzlich erlaubt und damit die Einstellung zu Alten und Kranken zum Negativen verändert, möchte ich nicht.

Herta Däubler-Gmelin

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