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Hessen-CDU: "Keine verwerflichen Wünsche"

Roland Koch hat den Erpressungsvorwurf der Freien Wähler zurückgewiesen. Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur "Stimmenkauf-Affäre" verteidigte der Ministerpräsident das Vorgehen seiner Partei.

Wiesbaden - Es habe zu keinem Zeitpunkt "verwerfliche Wünsche" an die Freien Wähler gegeben, sagte Koch vor dem Ausschuss. Zuvor hatten bereits seine Stellvertreter, Innenminister Volker Bouffier und Kultusministerin Karin Wolff, sowie Generalsekretär Michael Boddenberg die von den Freien Wählern (FW) kritisierte Verknüpfung einer Kostenerstattung für Kommunalwahlkämpfe mit einer Landtagswahlbeteiligung verteidigt.

Koch sagte, sein Anliegen sei gewesen, ein "nützliches Finanzierungsinstrument" zu schaffen, ohne dass die Parteienfinanzierung infrage gestellt werde. Es sei "immer kristallklar" gewesen, dass eine solche "Vorreiterrolle" Hessens nur möglich sei, wenn sie von einer breiten politischen Basis im Landtag getragen werde und wenn die FW "eine kommunale Wählergruppe bleibt". Koch fügte hinzu: "Es war undenkbar, dass man parallel fährt und sich zwei Finanzierungen erschließt".

"Nie Anlass zur Kritik"

Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992, das eine Regelung der Wahlkampfkostenerstattung für Freie Wählergemeinschaften fordert. Die Freien Wähler werfen Koch vor, ihnen im April 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf nur angeboten zu haben, um sie von der Teilnahme an der Landtagswahl abzuhalten. Die CDU hielt dem bislang stets entgegen, es sei lediglich darum gegangen, eine Doppelfinanzierung der FW bei der Kommunalwahl und einer Landtagswahl zu vermeiden.

Politisch habe die CDU schon lange vor den strittigen Sitzungen im Jahr 2006 deutlich gemacht, dass es keine Doppelfinanzierung geben könne, sagte Bouffier. Diese Verknüpfung sei allgemein bekannt und auch von der früheren FW-Landesspitze "ausdrücklich akzeptiert" gewesen. "Anlass zu Kritik und Empörung hat es nie gegeben", sagte Bouffier. Er räumte jedoch ein, eine Doppelfinanzierung wäre verfassungsrechtlich zulässig und juristisch möglich gewesen. "Man hätte das für eine Kommunalwahlperiode regeln können", sagte Bouffier.

Opposition spricht von "Gedächtnisschwund"

Über Detailfragen der Gespräche zwischen der FW- und CDU-Spitze konnten weder Bouffier noch Wolff genaue Angaben machen. Beide erklärten, sich nach anderthalb Jahren nicht mehr genau erinnern zu können. Die Opposition sprach von "Gedächtnisschwund". "Hier wird heute die Synchron-Amnesie erfunden", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gert-Uwe Mende. "Es wird immer deutlicher, dass die CDU versucht hat, den Freien Wählern ihre Teilnahme an der Landtagswahl abzukaufen", stellte Grünen-Obmann Tarek Al-Wazir fest.

SPD und Grüne hatten vor Kochs Vernehmung öffentlich über eine Vereidigung des Ministerpräsidenten nachgedacht. Eine Entscheidung darüber sollte aber erst nach Kochs Aussage fallen. (Von Gisela Kirschstein/ddp)

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