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Hessen-SPD: Zwei Jahre Funktionsverbot für Ypsilanti-Gegner Walter

Der Einspruch von Jürgen Walter hat keinen Erfolg. Die Schiedskommission seiner Partei bleibt bei ihrem Urteil.

Als "grob illoyal" bezeichnete die Schiedskommission der SPD-Hessen-Süd das Verhalten des früheren Landesvizes Jürgen Walter und hält die Parteistrafe gegen ihn aufrecht. Nach übereinstimmenden Medienberichten beschloss die hessische SPD, die Mitgliedsrechte des 40-Jährigen einzuschränken. Walter wurde mit einem zweijährigen Funktionsverbot mit Ausnahme seines Stimm- und Antragsrechtes in dem für ihn zuständigen Ortsverein belegt.

Jürgen Walter hatte mit drei Fraktionskolleginnen im November 2008 die Wahl der damaligen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin platzen lassen. Daraufhin hatten zahlreiche Parteigliederungen seinen Ausschluss verlangt. In erster Instanz verhängte der SPD-Unterbezirk Wetterau die zweijährige Beschränkung. Walter ging in Berufung und wollte nur eine Rüge akzeptieren, wie sie auch die Ex-Abgeordneten Carmen Everts und Silke Tesch erhalten haben.

Walter hält die gegen ihn verhängte Parteistrafe für "in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich". In einer Erklärung schrieb er: "Frei gewählte Abgeordnete haben das im Grundgesetz verbriefte Recht zur freien Entscheidung." Parteifunktionäre dürften dieses Recht nicht nachträglich durch Sanktionen einschränken. Walter äußerte sich zunächst nicht, ob er den Spruch anfechten wird.

In der Begründung der Schiedskommission hieß es, dass Walter "sich äußerst unsolidarisch und treuwidrig gegenüber seiner Partei, der SPD, verhalten hat". Er habe ihr dadurch einen schweren immateriellen Schaden zugefügt.

Außerdem habe der 40-Jährige bis zu der bekannten Pressekonferenz vom 3. November 2008 nie öffentlich erklärt, die Genossin Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen zu wollen. "Er hat vielmehr mitverantwortlich die Partei auf den Kurs 'Minderheitsregierung' geführt." Durch sein Verhalten und sein persönliches "Sich-in-Szene-Setzen" mit den anderen drei Abgeordneten bei Medienauftritten habe er die Krise der SPD nur noch vertieft. "Das Mindeste, das man von ihm hätte verlangen können, wäre eine entsprechende persönliche Erklärung an die Landes- und Fraktionsvorsitzende oder eine hinreichend deutliche Erklärung auf dem Landesparteitag am 1. November 2008 gewesen", heißt es in der Begründung.

Weiter erklärt die Schiedskommission, Jürgen Walter sei Politprofi. Daher müsse ihm klar gewesen sein, dass nach seinem Verhalten nur noch Neuwahlen infrage kamen. Diese konnten nur, wie inzwischen auch eingetreten, ein sehr schlechtes Ergebnis für die Partei mit sich bringen. Er habe somit durch grob illoyales Verhalten der Partei schweren Schaden zugefügt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, bm

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