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Politik: Hessen will Stiftungen noch mehr erleichtern - Steuervergünstigungen von Rot-Grün als "lächerlich gering" kritisiert

"Einen Schub für neue Stiftungen" verspricht sich Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner (FDP) von einer Bundesratsinitiative, die sie in Wiesbaden präsentierte. Der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung sieht großzügige Steuernachlässe, unbürokratische Zulassungen und vielfältige Betätigungsmöglichkeiten für gemeinnützige Stiftungen vor.

"Einen Schub für neue Stiftungen" verspricht sich Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner (FDP) von einer Bundesratsinitiative, die sie in Wiesbaden präsentierte. Der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung sieht großzügige Steuernachlässe, unbürokratische Zulassungen und vielfältige Betätigungsmöglichkeiten für gemeinnützige Stiftungen vor. Der von der Berliner Regierungskoalition vorgelegte Entwurf zum Stiftungsrecht greife zu kurz, sagte Frau Wagner, die darin vorgesehenen Steuervergünstigungen nannte sie "lächerlich niedrig". Während SPD und Grüne in ihrem Entwurf die Steuerersparnis für wohltätige Stifter auf 40 000 Mark im Jahr begrenzen wollen, kennt der hessische Entwurf keine Grenzen. Wer für Kunst- und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Soziales oder Umweltschutz stiftet, soll bis zu 20 Prozent der Steuern sparen können, ganz gleich ob Erbschafts-, Einkommens- oder Gewerbesteuern fällig sind.

Eine neue Stiftungskultur brauche das Land, "der Staat braucht die Bürger als Partner", meinte die Ministerin, die beklagte, dass in Deutschland die Kulturförderung fast ausschließlich von der Öffentlichen Hand geleistet werde. 14 Milliarden Mark im Jahr zahlten Kommunen, Länder und der Bund für Kulturelles. Private trügen mit geschätzt 450 Millionen Mark nur einen Bruchteil zum kulturellen Leben des Lande bei. Während um die Jahrhundertwende rund 100 000 Stiftungen in Deutschland gemeinnützig tätig gewesen seien, zähle man heute gerade 10 000. Um eine neue Stiftungswelle anzuregen, sei auch der Abbau bürokratischen Hemmnisse unabdingbar, sagte Frau Wagner. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll ein Recht für jeden auf Gründung einer Stiftung verankert werden, die Landesbehörden sollten zwar weiter aufsichtsberechtigt sein, die Gründung einer Stiftung sollte in Zukunft aber nicht mehr abgelehnt werden können.

csl

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