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Politik: Hessens Ministerpräsident Koch will auch in Zukunft einen Solidaritätszuschlag

Roland Koch (41), Ministerpräsident des Landes Hessen, das gegen den Finanzausgleich klagt. Mit ihm sprach Christoph Schmidt Lunau.

Roland Koch (41), Ministerpräsident des Landes Hessen, das gegen den Finanzausgleich klagt. Mit ihm sprach Christoph Schmidt Lunau.

Erwarten Sie von der heutigen Entscheidung in Karlsruhe bereits eine Hilfe für den hessischen Landeshaushalt für das Jahr 2000?

Es spricht viel dafür, dass Veränderungen erst mit der Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs eintreten können. Uns ist an einer Klärung der langfristigen Strukturen gelegen, nicht an kurzfristigen Gewinnen.

In den Nehmerländern, darunter Berlin, ist die Klage Hessens als Aufkündigung der Solidarität angekommen...

Es kann nicht sein, dass am Ende das hessische Landesparlament für seine Bürger pro Kopf für seine Aufgaben weniger zur Verfügung hat, als die Länder, die aus dem hessischen Haushalt finanziert worden sind. Wir wissen, dass es auch weiterhin eine Finanzierung im solidarischen Länderverbund geben wird, das gilt natürlich besonders für die Länder im Osten, aber auch für die Bundesländer insgesamt. Es geht jedoch um die Höhe und um die derzeitige ungerechte Überfinanzierung im Ausgleich.

Wieso bietet das gegenwärtige System keine Leistungsanreize für die Länder?

Wenn in Hessen eine Million Mark Steuereinnahmen mehr zur Verfügung stehen, muss Hessen 958 000 Mark mehr in den Länderfinanzausgleich zahlen, nur 42 000 Mark gehen in die hessische Staatskasse. Wenn im Saarland eine Million mehr gespart wird, sind 970 000 Mark im nächsten Länderfinanzausgleich weg und nur 30 000 Mark werden als echte Einsparungen im Haushalt sichtbar. Auf beiden Seiten lohnt sich politische Gestaltung kaum mehr.

Was geschieht, wenn die Geberländer mit Teilen ihrer Klagen Erfolg haben? Wird das Gericht den Ländern vorschreiben müssen, wie sie den Finanzausgleich neu sortieren?

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Vormund der Länder. Die Bundesländer konnten sich nicht einigen über die Prinzipien einer Neuverhandlung. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht etwas zu diesen Prinzipien sagt, ob zum Beispiel die umstrittenen Ergänzungszuweisungen des Bundes einbezogen werden müssen, wenn wir verhandeln. Eine Antwort auf diese Frage würde jedes Gespräch rationaler machen.

Sollte die Klage scheitern, wird dann das heutige Ausgleichssystem fortgeschrieben?

Die Klagen anzunehmen oder abzulehnen ist das eine. Die Prinzipien, die das Bundesverfassungsgericht anlegt bei der Prüfung der Klagen, lassen Rückschlüsse auf die Toleranzgrenzen zu, sodass es vor allem auf den Tenor des Urteils und auf seine Begründung ankommt. Beides zusammen ist die Grundlage für neue, sehr schwierige, langwierige Konsensgespräche, die 2004 zu einem neuen Solidarpakt und zu einem neuen Länderfinanzausgleich führen müssen.

Erwarten Sie von der heutigen Entscheidung in Karl

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