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Politik: Hessens Regierung klagt gegen Wahlgericht - CDU/FDP will weiter regieren

Die hessische CDU/FDP-Regierung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Wahlprüfungsgericht des Landes, das zurzeit eine Annullierung der Landtagswahl prüft. Eine entsprechende Normenkontrollklage kündigte die Wiesbadener Staatskanzlei am Dienstag an.

Die hessische CDU/FDP-Regierung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Wahlprüfungsgericht des Landes, das zurzeit eine Annullierung der Landtagswahl prüft. Eine entsprechende Normenkontrollklage kündigte die Wiesbadener Staatskanzlei am Dienstag an. Die Karlsruher Richter sollten untersuchen, ob die Zusammensetzung des Wahlgerichts und die sofortige Rechtskraft seiner Entscheidungen zulässig seien.

Das aus zwei Berufsrichtern und drei Parlamentsabgeordneten bestehende Gericht hat wegen des CDU-Schwarzgeldskandals eine erneute Überprüfung der Landtagswahl vom 7. Februar 1999 eingeleitet. Dabei geht es um die Finanzierung des CDU-Wahlkampfs auch aus schwarzen Kassen. Die Kammer werde sich mit der Frage befassen, ob sie dieses Verfahren bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe unterbreche, sagte der Vorsitzende Bernhard Heitsch. Dies würde jedoch bedeuten, dass es nicht mehr in dieser Legislaturperiode beendet werden könnte. Normenkontrollklagen dauerten erfahrungsgemäß Jahre.

Die Landesregierung hält die in der Landesverfassung festgelegte Konstruktion des Wahlprüfgerichts für widersprüchlich. Das Bundesverfassungsgericht müsse klären, ob das Gremium ein klassisches Gericht oder nicht vielmehr ein erweiterter Ausschuss des Landtags sei. Bei einem Gericht stelle sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Richter, da die drei Landtagsabgeordneten in eigener Sache zu entscheiden hätten.

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