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Hilfe bei Behandlungsfehlern: Stifter dringend gesucht

Der Patientenbeauftragte der Regierung beharrt auf einem Fonds für die Opfer von Ärztefehlern. Ins Gesetz hat er ihn nicht bekommen.

Berlin - Sein Patientenrechtegesetz ist durch, am kommenden Freitag wird es aller Voraussicht nach vom Bundesrat abgesegnet. Doch wirklich zufrieden ist Wolfgang Zöller mit dem Ergebnis nicht. Der CSU-Politiker und Patientenbeauftragte der Regierung ärgert sich nach wie vor darüber, dass ihm die FDP sein Herzensanliegen, einen Härtefallfonds für die Opfer schwerer Ärztefehler, verwehrt hat. Nun versucht er, dieses Projekt auf andere Weise zu verwirklichen.

„Mir schwebt eine Stiftungslösung ähnlich dem Weißen Ring vor“, sagte Zöller der WAZ-Mediengruppe. Dieser speise sich überwiegend aus Spenden und Geldern aus Gerichtsurteilen, und damit könne man dann auch „wirklich die Härtefälle abdecken“. In der Stiftung müssten Richter, Strafrechtler, Kassen-, Ärzte- und Patientenvertreter sitzen, meinte Zöller – und kündigte eine Entscheidung in vier bis sechs Wochen an.

Wie er sich einen solchen Fonds vorstellt, hat der Patientenbeauftragte in der Vergangenheit schon öfter klargemacht. Zahlungen bedeuteten „keine Vorwegnahme einer gerichtlichen Entscheidung“. Sie sollten „nur in Extremfällen“ geleistet werden, bei denen es „starke Hinweise“ auf Behandlungsfehler gebe. Und wer Hilfen aus dem Fonds erhalte, müsse sich auch keine Sorgen über eventuelle Rückforderungen machen – Geschädigte dürften das Geld auch behalten, wenn das Urteil am Ende gegen sie ausfalle.

Gescheitert war Zöllers Vorhaben letztlich an der Finanzierung. Aus seiner Sicht sollten sich an dem Fonds auch Ärzte und Haftpflichtversicherer beteiligen. Und 50 bis 60 Millionen Euro müssten pro Jahr mindestens zur Verfügung stehen, hieß es. Schon daraus sei ersichtlich, dass es sich bei Zöllers Hilfskonstrukt um „reine Utopie“ handle, sagte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem Tagesspiegel. So viel Geld bringe eine Stiftung nie zusammen. Um jährlich 50 Millionen ausschütten zu können, müsse sie – eine Verzinsung von 1,5 Prozent zugrundegelegt – über ein Vermögen von 3,3 Milliarden verfügen. Tatsächlich liege das gesamte jährliche Spendenaufkommen in Deutschland bei 4,2 Milliarden.

Ungeachtet dessen wäre ein Hilfsfonds dringend nötig, betonte Brysch. Prozesse um Ärztefehler zögen sich oft über Jahre hin, viele Geschädigte erlebten den Urteilsspruch gar nicht mehr. Der Gesetzgeber müsse den Mittelzufluss festlegen – und dafür dann auch Leistungserbringer und Versicherer zur Kasse bitten.

Ähnlich argumentieren die Krankenkassen. Mit den Folgen von Behandlungsfehlern dürfe man nicht die Beitragszahler belasten, so Spitzenverbandssprecher Florian Lanz. Auch eine entsprechende Stiftung müsse „durch Ärzteschaft und Kliniken finanziert werden“.

Er könne nicht verstehen, dass Union und FDP die Betroffenen so im Stich ließen, sagte SPD-Experte Karl Lauterbach. Und es sei „traurig, dass Zöller jetzt betteln muss, um von seinen Kollegen wenigstens eine halbherzige Lösung gestattet zu bekommen“. Tatsächlich glauben bislang nicht einmal Zöllers Parteifreunde an eine Realisierung. Er würde sich freuen, wenn es noch einen Hilfsfonds gäbe und wäre dafür „mehr als aufgeschlossen“, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer dem Tagesspiegel. Allerdings sehe er nicht, wie sich das angesichts des bisherigen Widerstands in der Koalition noch verwirklichen lasse.

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