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Politik: Hilfe für Diskriminierte

Durch ein neues Gesetz sollen Benachteiligte künftig ihre Ansprüche effektiver durchsetzen können; wenn das nicht mehr möglich ist, soll dem Betroffenen finanzieller Schadensersatz zugesprochen werden. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stellte zum "Welttag der Behinderten" am Montag den Entwurf für ein neues Antidiskriminierungs-Gesetz zum Zivilrecht vor.

Durch ein neues Gesetz sollen Benachteiligte künftig ihre Ansprüche effektiver durchsetzen können; wenn das nicht mehr möglich ist, soll dem Betroffenen finanzieller Schadensersatz zugesprochen werden. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stellte zum "Welttag der Behinderten" am Montag den Entwurf für ein neues Antidiskriminierungs-Gesetz zum Zivilrecht vor. Das "Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht" konkretisiert bereits bestehende Generalklauseln, es soll nach den Plänen von Däubler-Gmelin noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.

So dürfe beispielsweise eine Mietwohnung oder eine allgemein zugängliche Dienstleistung nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten bleiben und damit eine andere Gruppe, etwa Ausländer oder Behinderte, diskriminiert werden, so der Plan der Ministerin. Das Gleiche gelte für Kredite, oder etwa die Mitnahme im Taxi oder die Bedienung beim Friseur. Auch berufsständische Vereine und Organisationen dürften nicht diskriminieren.

Um sich überhaupt erfolgreich wehren zu können, will die Ministerin es den Benachteiligten künftig leichter machen, eine Diskriminierung darzulegen. Lässt zum Beispiel ein Türsteher einen Farbigen wegen seiner Hautfarbe nicht in die Diskothek, dann soll es in Zukunft ausreichen, dass der abgewiesene Gast den Sachverhalt glaubhaft machen kann. Die Beweispflicht, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat, liege dann beim Betreiber des Tanzlokals oder seinen Mitarbeitern, so die Vorstellung von Ministerin Däubler-Gmelin. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Menschen, die zwar volljährig, aber juristisch trotzdem nicht geschäftsfähig sind, "Geschäfte des täglichen Lebens mit verhältnismäßig niedrigem Wert" wirksam abschließen können. Das würde bedeuten, dass geistig Behinderte auch alleine im Supermarkt einkaufen gehen dürfen.

Es sind bereits einige Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung in Kraft getreten, darunter die Eingetragene Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren sowie die Klausel im Mietrecht, die Behinderten einen Anspruch auf Umbauten in Wohnungen gibt. Darüber hinaus hat die rot-grüne Regierung im November ein Behindertengleichstellungs-Gesetz beschlossen, das Behinderten überall im sozialen und beruflichen Leben "barrierefreien" Zugang zu Räumen und Gebäuden verschaffen soll. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßte am Montag nochmals diesen Gesetzentwurf der Regierung. Gleichzeitig forderte der DBR die Bundesländer auf, neue Gleichstellungsgesetze zu erarbeiten. Diese seien besonders in den Bereichen Bildung, Bauen und Verkehr gefordert.

Der DBR, ein Aktionsbündnis deutscher Behindertenverbände, das nach eigenen Angaben rund 2,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten vertritt, wünscht sich von den Ländern untereinander abgestimmte Landesgleichstellungsgesetze. Damit könne erreicht werden, dass Behinderte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Lebensbedingungen vorfinden, so der Behindertenrat. Verkehrsbetriebe, Hotelketten und Gaststätten könnten sich dann auch auf vergleichbare Regelungen verlassen.

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