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Hintergrund: Der Arbeitskreis Steuerschätzung

Damit Bund, Länder und Gemeinden ihre Einnahmen abschätzen können, gibt es den Arbeitskreis Steuerschätzung. Wir stellen die Arbeit des Expertengremiums kurz vor.

Berlin/Gmund - Der Arbeitskreis Steuerschätzung trifft sich jedes Jahr im Mai und im November, um die Steuerentwicklung von Bund, Ländern und Gemeinden zu berechnen. Die zu erwartenden Steuereinnahmen werden auf Basis der aktuellen Konjunkturdaten und des geltenden Steuerrechts errechnet. Die Ergebnisse der Experten sind Grundlage für den Bundeshaushalt.

Der Arbeitskreis, der seit 1955 besteht, arbeitet mit dem Finanzausschuss des Bundestages zusammen. Das Gremium setzt sich zusammen aus Experten des Bundesfinanzministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie der Bundesbank und des Statistischem Bundesamtes.

Die Mai-Schätzung umfasst das laufende Haushaltsjahr und die vier folgenden Jahre. Sie dient der Vorbereitung der Etats von Bund, Ländern und Gemeinden für das Folgejahr. Die November-Schätzung sagt die Steuereinnahmen für das laufende und kommende Jahr voraus. Sie findet kurz vor Beschluss des Haushaltsetats für das nächste Jahr statt, damit dieser auf möglichst aktuellen Zahlen fußt.

Nachdem das Ergebnis des Arbeitskreises vorliegt, nehmen die Länder unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten eine eigene Schätzung vor. Die Angaben der Steuerschätzer bilden auch die Basis für die Verteilung im Länderfinanzausgleich. (tso/ddp)

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