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Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern

Mit der Anti-Terror-Datei soll der Polizei und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern eine bessere Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung ermöglicht werden. Ein Überblick

Berlin - In die Anti-Terror-Datei sollen 38 Sicherheitsbehörden ihre Daten einspeisen. Dabei handelt es sich um je 16 Landeskriminal- und Landesverfassungsschutzämter sowie Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

Im Fokus stehen Personen, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder sie unterstützen, die "rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer oder religiöser Belange anwenden" oder solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder vorsätzlich hervorrufen. Auch Kontaktpersonen, die mit dem genannten Personenkreis in Verbindung stehen und durch die Hinweise zur Aufklärung oder Bekämpfung des Terrorismus gewonnen werden können, sollen erfasst werden.

"Automatisierter Zugriff"

Durch einen "automatisierten Zugriff" können die beteiligten Stellen unmittelbar feststellen, ob es zu eigenen Erkenntnissen auch bei anderen Behörden Anhaltspunkte gibt. Dabei wird zwischen einer Index-Datei und einer umfassenden "erweiterten Datei" unterschieden. So kann aus Quellenschutzgründen eine "Treffer-Meldung" ausbleiben - dann obliegt es der jeweiligen Dienststelle, über ihre Erkenntnisse von sich aus Kontakt zur anfragenden Stelle aufzunehmen oder darauf wegen besonders schutzwürdiger Interessen zu verzichten.

Der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten darf der anfragenden Behörde nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen gewährt werden. Einen unmittelbaren Zugriff auf erweiterten Daten darf es ausschließlich im "Eilfall" geben - also bei Abwehr einer akuten Gefahr, wenn die Daten nicht rechtzeitig übermittelt werden können.

Die erweiterte Datei umfasst genutzte Kommunikationsgeräte, Bankverbindungen, den Familienstand, zugelassene oder genutzte Fahrzeuge, Religionszugehörigkeit, Kenntnisse oder Fertigkeiten mit Sprengstoffen oder Waffen, gegenwärtige oder frühere Tätigkeiten, bestehende Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte oder Gebiete oder Angaben zu bestimmten Vereinigungen oder Gruppierungen. (Von Helmut Stoltenberg, ddp)

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