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Hintergrund: Die Arten der Sicherungsverwahrung

Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen umfassenden Reform der Sicherungsverwahrung wurde nach Darstellung des Bundesjustizministeriums "der Wildwuchs zahlreicher Verschärfungen der letzten Jahre beschnitten".

Angestrebt wurde damit eine Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung, ein Ausbau der vorhaltenden Sicherungsverwahrung und eine weitgehende Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

- Primäre Sicherungsverwahrung: Diese "normale" Sicherungsverwahrung wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle verhängt. Sie wird schon mit dem Strafurteil angeordnet.

- Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurde im Jahr 2002 eingeführt. Damit konnten die Gerichte eine Sicherungsverwahrung im Urteil zunächst nur androhen. Vor dem Ende des Strafvollzuges wurde dann aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose entschieden, ob sie tatsächlich verhängt wurde.

- Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 eingeführt. Diese Maßregel konnte unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende der Haftzeit kurz vor Entlassung angeordnet werden. Dann nämlich, wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe "neue Tatsachen" für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar wurden. Doch solche "neuen" Tatsachen für die Gefährlichkeit erkannten die Gerichte nur in seltenen Fällen an. Der Bundesgerichtshof entschied etwa im Januar 2010 in einem Fall eines Sexualverbrechers aus Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, eine "bloße Neubewertung" der sadistischen Persönlichkeit des Mannes sei keine "neue Tatsache". In mehreren Fällen wurden von den Gerichten Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, sodass auch nachweislich gefährliche Sexualverbrecher auf freien Fuß kamen - und deshalb mit hohem polizeilichem Aufwand überwacht werden mussten.

- Seit Juli 2008 galt die Möglichkeit, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, auch bei nach Jugendstrafrecht rechtskräftig verurteilten Straftätern. Die Zahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland - meist gefährliche Sexual- oder Gewaltverbrecher - ist im vergangenen Jahrzehnt von 257 im Jahr 2001 auf inzwischen rund 500 gestiegen und hat sich damit fast verdoppelt. (dapd)

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