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Hintergrund: Die Eckpunkte der geplanten Pflegereform

Nach monatelangen Verhandlungen auf Ministerebene haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Eckpunkte für die Pflegereform verständigt. Ein Überblick.

Nach monatelangen Verhandlungen auf Ministerebene haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Eckpunkte für die Pflegereform verständigt. Ein Überblick.

- Beiträge: Der Pflegebeitrag soll zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte erhöht werden - derzeit liegt er bei 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens (1,95 Prozent für Kinderlose). Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (derzeit 4,2 Prozent) zum 1. Januar 2008 um 0,3 Punkte gesenkt. Für Rentner, die davon nicht profitieren, stellte die Koalition entsprechende Rentenerhöhungen für 2008 in Aussicht. Die höheren Pflegebeiträge entsprechen zusätzlichen Einnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich und sollen bis 2014 oder 2015 ausreichen, um die zusätzlichen Leistungen zu finanzieren.

- Pflegesätze: Erstmals seit 1995 sollen die Pflegesätze angepasst werden. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von 921 auf 1100 Euro und in Pflegestufe drei von 1432 auf 1550 Euro im Monat. Die stationären Pflegesätze in den Stufen eins und zwei bleiben unverändert, in Stufe drei steigen sie von 1432 auf 1550 Euro und von 1688 auf 1918 Euro bei Härtefällen. Nach 2012 werden die Leistungen alle drei Jahre angepasst (Dynamisierung).

- Demenz: Die Leistungen für Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" (darunter Demenz-, Alzheimer- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte) sollen von 460 auf bis zu 2400 Euro im Jahr anwachsen. Dabei handelt es sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den eigentlichen Pflegeleistungen gezahlt wird, aber auch dann, wenn die Betroffenen noch nicht körperlich pflegebedürftig sind und damit noch nicht in die erste Pflegestufe fallen.

- Ambulante Versorgung: Die Reform soll den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken. Geplant sind wohnortnahe Pflegestützpunkte, eine Art Pflege-Berater und eine Förderung betreuter Wohnformen: Derartige Wohngemeinschaften Pflegebedürftiger sollen gemeinsam pflegerische Unterstützung einkaufen können. Kassen sollen leichter Verträge mit Einzelpflegekräften schließen können, nicht nur mit Pflegediensten.

- Pflegezeit: Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Recht auf Rückkehr (Pflegezeit). Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine solche Regelung freiwillig. Geprüft wird noch, ob es in plötzlichen Notsituationen die Möglichkeit geben soll, dass Angehörige kurzfristig bis zu zehn Tage lang freigestellt werden (wie dies auch Eltern bei Krankheit ihrer Kinder können).

- Sonstiges: Für Pflegeeinrichtungen zahlen sich gute Pflege und Rehabilitation künftig finanziell aus: Können Pflegebedürftige nach entsprechend guter Behandlung in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert werden, erhalten die Heime dafür einmalig 1536 Euro. Die Qualitätssicherung soll ausgebaut werden. Zudem soll der Übergang von Krankenhausbehandlungen in Reha und Pflege nahtloser funktionieren. Gesetzliche Pflegekassen können Pflege-Zusatzversicherungen anbieten.

- Finanzreform: Eine umfassende Finanzreform bleibt vorerst aus, weil sich beide Koalitionspartner mit ihren jeweiligen Forderungen bis zuletzt gegenseitig blockierten. Die SPD hatte einen Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Pflegekassen gefordert, die Union die Einführung einer individuellen kapitalgedeckten Altersreserve. (mit dpa)

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