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Hintergrund: Die Einbürgerungs-Beschlüsse

Die Innenministerkonferenz hat sich auf bundesweit einheitliche Standards zur Einbürgerung geeinigt. Wir dokumentieren wichtigsten Punkte.

- Voraussetzung ist wie bisher ein rechtmäßiger Daueraufenthalt in Deutschland über die Dauer von acht Jahren.

- Das Beherrschen der deutschen Sprache (mittlere Sprachkenntnisse) ist durch einen schriftlichen und mündlichen Test nachzuweisen.

- Staatsbürgerschaftsbewerber dürfen nur noch mit 90 statt wie bisher mit 180 Tagessätzen vorbestraft sein.

- In allen Ländern werden Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten. Vermittelt werden Grundsätze der Verfassung sowie staatsbürgerliches Grundwissen. Kenntnisse müssen unter anderem in den Bereichen Demokratie, Rechts- und Sozialstaat, Gleichberechtigung von Mann und Frau und Grundrechte erworben werden.

- Die Kurse sind in der Regel von den Einbürgerungsbewerbern zu finanzieren.

- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg soll aufbauend auf den Inhalten bestehender Integrationskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürgerungsfibel und die Standards für die Nachweise erarbeiten.

- Die Einbürgerungsbehörden überprüfen, ob ausreichende Kenntnisse der Inhalte vorliegen.

- Die Kenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Bewerber eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Staatsbürgerkurs erhalten hat. Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die Prüfung auch ohne den Staatsbürgerkurs erfolgen.

- In Zweifelsfällen beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt es die Möglichkeit für ein Einbürgerungsgespräch.

- Über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus soll der Bewerber selbst zu Mitgliedschaft oder Unterstützung extremistischer Organisationen befragt werden.

- Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden. Sie wird durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert. (tso/dpa)

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