zum Hauptinhalt

Hintergrund: Die Pariser Arbeitsrechtsreform - alt und neu

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Ersteinstellungsvertrag wird es durch eine neue Regelung ersetzt. Die beiden Versionen unterscheiden sich beträchtlich.

Paris - Das neue Projekt hat mit dem alten (Contrat Première Embauche, CPE) nichts gemein. Die beiden Versionen im Vergleich:

Der CPE: Die Mitte Januar von Premierminister Dominique de Villepin vorgestellte Regelung verlängert für Arbeitnehmer unter 26 Jahren die Probezeit auf zwei Jahre. Eine Entlassung muss in dieser Zeit nicht begründen werden. Damit wollte die Regierung Unternehmen ermutigen, jungen Leuten mit geringer Qualifikation einen unbefristeten Vertrag anstatt einen befristeten Vertrag zu geben. Die Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug ein Recht auf Ausbildung und auf Entschädigung, falls der Vertrag gekündigt wird.

Die Neuregelung: Arbeitgeber bekommen einen Zuschuss, wenn sie Arbeitslose unter 26 Jahren, die schlecht ausgebildet sind oder aus einem sozialen Brennpunkt stammen, unbefristet einstellen. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 400 Euro pro Monat betragen und im zweiten Jahr halbiert werden. Damit wird ein 2003 eingeführtes Projekt zur Integration sozial schwacher Jugendlicher auf einen größeren Personenkreis ausgedehnt. Die Kosten von jährlich 300 Millionen Euro sollen über eine Erhöhung der Tabaksteuer gedeckt werden. Außerdem sollen kurzfristig 50.000 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche bereitgestellt werden. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false