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Hintergrund: Die Pendlerpauschale

Immer wieder wurde sie verändert und gekürzt - die Pendlerpauschale im Überblick.

Die Pendlerpauschale geht zurück auf die frühere rot-grüne Bundesregierung. Diese hatte 2001 eine einheitliche Entfernungspauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel eingeführt. Seither konnte jeder Berufstätige den Aufwand für den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen. Zuvor gab es nur eine reine Kilometerpauschale für Autofahrer.

Berufspendler bekamen zunächst für die ersten zehn Kilometer 36 Cent erstattet und ab elf Kilometer 40 Cent. Zum 1. Januar 2004 wurde diese Pauschale auf einheitlich 30 Cent je Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gekürzt.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss im vergangenen Jahr eine weitere erhebliche Kürzung der Pendlerpauschale. Seit 1. Januar 2007 können Berufstätige ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern überhaupt nicht mehr steuerlich geltend machen. Erst ab Kilometer 21 können 30 Cent je Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. (mit dpa)

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