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Hintergrund: Die Regeln beim Elterngeld

Der Weg für das Elterngeld ist frei: Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu, das ab 2007 junge Familien entlasten soll. Ein Überblick über das Modell:

Eterngeld:

Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Es wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich auch der Partner Zeit für das Kind nimmt und seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aussetzt. 67 Prozent des früheren monatlichen Netteinkommens werden ersetzt. Für das Elterngeld gilt aber eine Obergrenze von 1800 Euro monatlich, mindestens 300 Euro werden gezahlt. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf die doppelte Anzahl der Monate. Es löst das Erziehungsgeld ab.

Maßgeblich für die Berechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Mutterschutzfristen und Zeiten mit Elterngeldbezug bleiben ausgespart. Väter und Mütter, die zwar zur Kinderbetreuung ihre Berufstätigkeit reduzieren, aber mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, haben keinen Anspruch. Das Elterngeld ist für die Einkommensteuer progressionsrelevant, das heißt, dass es zum Einkommen hinzugerechnet wird und die Höhe des Steuersatzes bestimmt. Selbst wird es nicht versteuert.

Patnermonate: Ein Elternteil kann maximal für zwölf Monate Elterngeld erhalten. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn der andere Elternteil - in der Regel der Vater - in dieser Zeit die Kinderbetreuung übernimmt und dazu seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Die 14 Monate können zwischen Vater und Mutter frei aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden oder die Zeit anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen.

Mindestbetrag: Wer kein Erwerbseinkommen hat wie Arbeitslose oder Hausfrauen, erhält einen Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Dieser Betrag wird nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet.

Geringverdienerzuschlag: Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Liegt das zugrunde liegende Nettoeinkommen unter 1000 Euro monatlich, kann der übliche Einkommensersatz von 67 Prozent auf bis 100 Prozent des Nettoeinkommens wachsen.

Allein Erziehende: Weil allein Erziehende die Erziehung des Kindes ohne Partner bewältigen, können Sie die zwei Partnermonate zusätzlich zu ihren zwölf Monaten in Anspruch nehmen, wenn sie in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben.

Geschwisterbonus: Wird ein zweites Kind innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes geboren, werden zusätzlich zum Elterngeld zehn Prozent des Betrages, mindestens aber 75 Euro, mehr gezahlt. Der Aufschlag wird gezahlt, bis das ältere Kind 36 Monate alt ist oder, bei zwei älteren Geschwistern, bis das älteste Kind sechs Jahre alt ist. (tso/AFP)

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