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Pendlerpauschale

© Fot: dpa

Hintergrund: Die umstrittene Kürzung

Die Neuregelung der Pendlerpauschale stößt von Anfang an auf heftig Kritik. Die Steuerzahler leisten Widerstand und haben bislang damit auch Erfolg.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) muss sich - mit dem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs - schonmal warm anziehen. Denn sollte auch das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären, fehlen ihm wieder rund 2,5 Milliarden Euro im Haushalt. Wie konnte es dazu kommen?

Die Pendlerpauschale ist eine Möglichkeit, die Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich abzusetzen. Sie galt bis zum 1. Januar 2007 für alle Fahrten, egal wie weit und egal mit welchem Verkehrsmittel. Für jeden gefahrenen Kilometer wurde eine Pauschale von 30 Cent angerechnet. Als Grundlage galt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Die große Koalition beschloss 2006, Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten anzusehen. Ab 2007 sollte die Pendlerpauschale demnach nur noch ab dem 21. Kilometer auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden - sie würde damit nur noch solchen Pendlern zugute kommen, die wirklich weite Berufswege auf sich nehmen müssen. Leer ausgehen würden Schätzungen zufolge etwa 8,1 Millionen Menschen in Deutschland, deren Weg kürzer ist.

Weil es dies nicht hinnehmen wollte, klagte ein Ehepaar 2007 zunächst vor dem Niedersächischen Finanzgericht, welches die Kürzung für verfassungswidrig erklärte. Damit kam das Gesetz anschließend vor das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidung steht noch aus. Die Einkommenssteuerbescheide für 2007 gelten bis dahin aber nur als vorläufig.

Freibetrag kann geltend gemacht werden

Solange der Streit nicht entschieden ist, können Steuerpflichtige auf ihrer Lohnsteuerkarte die Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Damit zahlen sie monatlich weniger Steuern, bekommen also netto mehr Lohn. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für zulässig erklären, müssen die eingesparten Steuern aber zurück gezahlt werden.

Steuerzahler, die 2007 weiter regulär ihre Steuern gezahlt haben und denen die Pendlerpauschale vom Finanzamt gekürzt wurde, brauchen sich aber auch nicht ärgern. Denn wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen sollte, bekommen sie die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet.

Wie das Bundesfinanzministerium diese Kosten dann aufbringen will, ist noch nicht klar. Klar ist aber, dass sich Peer Steinbrück in diesem Fall nach anderen Geldquellen umsehen wird, um die 2,5 Milliarden Euro, die durch die Kürzung der Pendlerpauschale eingespart wurden, wiederzubekommen.

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