zum Hauptinhalt

Hintergrund: Gesetz zur Datenspeicherung und Telefonüberwachung

Einen Tag vor dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Telefonüberwachung haben dessen Gegner in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Kern der Gesetzesnovelle sind zwei umstrittene Neuerungen:

DATENSPEICHERUNG: Das Gesetz sorgt für die Umsetzung einer EU- Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsfirmen müssen für ein halbes Jahr Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Verbindung speichern, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Genau so gespeichert werden Verbindungsdaten zu SMS-Kurznachrichten, der Internet-Nutzung und E- Mails. Die Inhalte selbst werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten nur zur Aufklärung konkreter Straftaten und aufgrund einer Richterentscheidung verlangen.

TELEFONÜBERWACHUNG: Das Gesetz regelt auch die Telekommunikationsüberwachung neu, die auf schwere Straftaten begrenzt wird. So soll der Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen gestärkt werden. Nach Abschluss der Überwachung müssen Betroffene benachrichtigt werden. Einen absoluten Schutz vor Überwachung haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten jedoch nur einen relativen Schutz. (smz/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false